Ab November gilt situative Winterausrüstungspflicht

Wer für die ab 1. November geltende situative Winterausrüstungspflicht gewappnet sein will, sollte sich rechtzeitig um den Räderwechsel bemühen, empfahl der ÖAMTC heute. „Kommt es zu einem plötzlichen Wintereinbruch, sind die Werkstätten auf Wochen ausgebucht“, betonte ÖAMTC-Techniker Steffan Kerbl.

Vor dem Umstecken sollten die alten Winterreifen überprüft werden. Die Profiltiefe muss vom Gesetz her den ganzen Winter über mindestens vier Millimeter betragen, je nach Kilometerleistung sollten es beim Umstecken noch etwa sechs Millimeter sein. „Die Gummimischung härtet mit der Zeit aus, nach etwa fünf Saisonen sollte man neue Pneus ins Auge fassen. Ebenso, wenn Risse oder andere Schäden erkennbar sind“, so der Fachmann. Hat das Fahrzeug Reifendrucksensoren, sollte man sicherstellen, dass auch die Winterreifen über entsprechende Einrichtungen verfügen.

Neben den Reifen sollte auch das Auto selbst einem Wintercheck unterzogen werden. Altersschwache Batterien sind die häufigste Pannenursache, weiß man beim ÖAMTC aus Erfahrung. Ist die Batterie älter als vier Jahre oder nur im Kurzstreckenbetrieb im Einsatz, sollte ein Check durchgeführt werden. Aber auch die Frostsicherheit von Scheibenwaschanlage und Kühlsystem müssten jetzt geprüft werden.