Endergebnis der Hofburg-Wahl nun amtlich

Die Bundeswahlbehörde hat heute das endgültige Ergebnis der Bundespräsidentenwahl vom 9. Oktober bekanntgegeben. Veränderungen in den Stimmenanteilen für die Kandidaten gab es nicht mehr. Auf den bisherigen Amtsinhaber Alexander Van der Bellen entfielen somit 2.299.590 Stimmen. Das entspricht 56,7 Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen.

Für FPÖ-Kandidat Walter Rosenkranz machten 717.097 Personen ihr Kreuz. Er kam damit auf 17,7 Prozent. Dahinter folgte mit 337.010 Stimmen und 8,3 Prozent Dominik Wlazny. Auf Platz vier landete Tassilo Wallentin. Auf ihn entfielen 327.214 Stimmen, was 8,1 Prozent entspricht.

225.942 Personen wählten Gerald Grosz (5,6 Prozent). 85.465 (2,1 Prozent) entschieden sich für den MFG-Kandidaten Michael Brunner. Die wenigsten Stimmen erhielt Heinrich Staudinger. 64.411 Menschen (1,6 Prozent) gaben ihm ihre Stimme. Insgesamt wurden 4.148.082 Stimmen abgegeben. Das entspricht einer Wahlbeteiligung von 65,2 Prozent. 91.353 der abgegebenen Wahlzettel waren ungültig.

Einwöchige Frist für Anfechtung

Nach der Verlautbarung beginnt nun die einwöchige Frist für eine Anfechtung der Wahl vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH), sie endet am 24. Oktober um Mitternacht. Von den angetretenen Kandidaten dürfte keiner diese Möglichkeit in Betracht ziehen.

Ein Einspruch könnte aber auch von jenen Kandidaten kommen, die ihre Kandidatur im Vorfeld der Wahl zwar eingereicht haben, damals aber nicht ausreichend Unterstützungserklärungen zusammenbekommen haben, um auf dem Stimmzettel zu stehen. Namentlich sind das Robert Marschall, Wolfgang Ottowitz, Johann Peter Schutte und David Packer. Der Wahlvorschlag von Packer galt damals wegen des fehlenden Kostenbeitrags von 3.600 Euro zwar als nicht eingebracht, das Recht auf Anfechtung hat er dennoch.