Rumänien: Novelle dreier Justizgesetze verabschiedet

Das rumänische Parlament hat gestern die Novellierungsvorlagen der drei wesentlichen Justizgesetze im Eilverfahren mit breiter Mehrheit verabschiedet. Die Novelle sollte eigentlich die in Zeiten des vorbestraften früheren Chefs der Postkommunisten (PSD), Liviu Dragnea, durchgezogenen Gegenreformen im Justizbereich rückgängig machen. Allerdings ändert sich wenig.

Die unter Federführung von Justizminister Catalin Predoiu (Liberale Partei/PNL) erarbeitete Novelle ist unter rumänischen Rechtsexperten sowie Richter- und Staatsanwälteverbänden des Landes hochumstritten. Beanstandet wird vor allem, dass sie keine einzige der von der EU-Kommission in ihren jüngsten Monitoring-Berichten enthaltenen Empfehlungen umsetzt sowie die in Dragnea-Zeiten verabschiedeten Rückschritte in weiten Teilen festigt.

Antikorruptionsbehörde und Antimafia-Staatsanwaltschaft ausgebremst

So etwa wird die Sonderermittlungsbehörde für Justizstrafsachen (SIIJ), die sowohl EU- als auch Venedig-Kommission als politisches Druckmittel gegen unliebsame Justizbeamte erachtet hatten, lediglich zum Schein aufgelöst bzw. einfach „umgetauft“, während die Korruptionsbekämpfung im Land durch die beschnitten belassenen Befugnisse der Antikorruptionsbehörde (DNA) und Antimafia-Staatsanwaltschaft (DIICOT) nach wie vor ausgebremst bleibt.

Wiederholte Anträge der oppositionellen Reformpartei USR, die Novelle erst nach Eingang eines bereits angeforderten Gutachtens der Venedig-Kommission zu verabschieden, lehnte die Parlamentsmehrheit bestehend aus Postkommunisten (PSD), Liberalen (PNL) und Ungarn-Verband (UDMR) dezidiert ab – von den novellierten Justizgesetzen versprechen sich die rumänischen Behörden nämlich sowohl den seit Jahren angestrebten Beitritt des Landes zum grenzkontrollfreien Schengen-Raum als auch die Aufhebung des Kooperations- und Kontrollmechanismus (CVM) der EU-Kommission im Bereich der Justiz.

Die USR warf der Koalition daher am Montag vor, eine „Scheinreform“ durchgezogen zu haben, um die EU zu täuschen und das Justizsystem de facto vollends der Koalition unterzuordnen. Die Oppositionspartei kündigte zudem an, eine Verfassungsbeschwerde gegen die eben verabschiedete Novelle zu prüfen.