ÖVP-U-Ausschuss: Förderungen, Posten und Chats auf Agenda

In dieser Woche sind erneut zwei Befragungstage im ÖVP-Korruptions-U-Ausschuss anberaumt. Anders als es die jüngsten Entwicklungen rund um Ex-ÖBAG-Chef Thomas Schmid – er will nun den Kronzeugenstatus haben – vermuten lassen, geht es zunächst wieder um die CoV-Förderungen aus dem Fonds für Non-Profit-Organisationen (NPO). Dazu lud die ÖVP zwei Mitarbeiter der Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws). Die aws ist für die Auszahlung der Förderungen verantwortlich. Eine davon betrifft die Tiroler ÖVP-Jungbauern.

Diese sollen nun die 800.000 Euro an erhaltenen CoV-Hilfen zurückzahlen, da sie vom Ministerium dem Tiroler Bauernbund, einer Teilorganisation der ÖVP Tirol, zugerechnet werden. Politische Parteien sind aber von der Förderung ausgeschlossen. Die Jungbauern gaben dem Vernehmen nach ein entsprechendes Gutachten in Auftrag und beantragten bei der aws eine Verlängerung der Fristen.

Morgen dreht sich im Ausschuss wieder alles um das Innenministerium. Auskunftsperson ist dieses Mal der ehemalige Flüchtlingskoordinator und nunmehrige Bundespolizeidirektor Michael Takacs, dessen Ladung im Sommer geplatzt war. Die Abgeordneten werden sich unter anderem für Takacs’ Werdegang bis hinauf zur Spitze der Polizei interessieren. Takacs war zuvor unter anderem im Kabinett des damaligen Innenministers und heutigen U-Ausschuss-Vorsitzenden Wolfgang Sobotka (ÖVP) tätig.

Handy im Wasser

Auch andere Vorgänge im Ressort stehen im Fokus, etwa die Chats aus dem Handy des ehemaligen Innenministeriums-Kabinettschef, Michael Kloibmüller. Dessen Handy war bei einem Kabinettsausflug 2017 im Wasser gelandet und vom damaligen Referenten Takacs zur Reparatur an einen IT-Experten im Verfassungsschutz übergeben worden. Dieser Experte soll eine Kopie des Smartphone-Inhalts angefertigt und anschließend verbreitet haben.

Gesprächsbedarf zu Antikorruptionsbehörde

Schließlich doch stattfinden kann zudem die erneute Ladung einer inzwischen pensionierten leitenden Beamtin des Bundesamts zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK). Das Amt ist mit den Ermittlungen rund um den „Ibiza“-Komplex betraut, nachdem die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) diese der zuvor zuständigen „Soko Tape“ entzogen hatte. Die Herausgabe der Kontaktdaten der früheren Beamtin war aus Datenschutzgründen nach ihrer Pensionierung verweigert worden, sie meldete sich jedoch aus freien Stücken bei der Parlamentsdirektion.

Die Abgeordneten erhoffen sich nicht nur Einblick in die Ermittlungstätigkeit. Sie wollen auch ihre Einschätzungen erfragen, wieso viele wichtige Posten im BAK unbesetzt bzw. nur interimistisch besetzt wurden. So hatte Otto Kerbl, der ebenfalls schon Auskunftsperson im U-Ausschuss war, die Leitung über zwei Jahre interimistisch inne, bevor er fix den Posten übernahm. Erlaubt wären maximal sechs Monate gewesen, hieß es dazu von NEOS.

Die Opposition vermutet, dass die wichtige Antikorruptionsbehörde ausgehungert wird. Posten werden nicht nachbesetzt und die Reform, die noch unter dem damaligen Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) angekündigt wurde, nicht vollzogen. In einer Anfragebeantwortung von heuer hielt Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) fest, dass sich der Prozess „covidbedingt weiter verzögert“ habe. Zuletzt hatte die Antikorruptionsgruppe des Europarates (GRECO) Österreich bei der Umsetzung von Maßnahmen gegen Korruption Säumigkeit vorgeworfen. Ein schon fälliger Bericht steht dazu noch aus.

Umstrittene Verfahrensanwältin kündigte sich an

Ein Seitenstrang der Geschehnisse wird sich eventuell abseits der Befragungen abspielen. Barbara Weiß, jene Verfahrensanwältin, der Verfahrensrichter Wolfgang Pöschl die Äquidistanz abgesprochen hatte, kündigte ihre erneute Teilnahme an. Im Sommer hatte Weiß, Richterin am Bundesverwaltungsgericht, ein von der SPÖ irrtümlich vorgelegtes Dokument mit persönlichen Daten Dritter an die ÖVP weitergegeben. Zuvor hatte die SPÖ noch versucht, die Papiere wieder einzusammeln, weil diese wegen geheimer Informationen nicht für die anderen Parteien bestimmt gewesen seien.

Weiß behielt das Dokument allerdings und gab es weiter. Sie meinte damals, es sei eine Frage der Fairness, dass alle Abgeordneten das Dokument einsehen könnten. Seither ließ sich Weiß im U-Ausschuss vertreten. Sollte sie nun erscheinen, dürfte das zu gröberer Missstimmung im Ausschuss führen. Die Verfahrensanwältin bzw. der Verfahrensanwalt ist unter anderem für die Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Auskunftspersonen im U-Ausschuss zuständig.