Bosnien-Beauftragter verlangt Gesetz über Staatsvermögen

Der internationale Bosnien-Beauftragte Christian Schmidt hat heute das bosnische gesamtstaatliche Parlament aufgefordert, ein Gesetz zum Staatseigentum zu erlassen. Schmidt hatte bereits in der Vergangenheit seine Position klargestellt, dass nur der Staat Bosnien-Herzegowina über das Staatsvermögen verfügen dürfe und nicht die Verwaltungsebenen autonom. Im Balkanstaat wird seit 17 Jahren auf ein entsprechendes Gesetz gewartet.

Durch das Gesetz soll unter anderem geregelt werden, welche Verwaltungsebene über welches Eigentum verfügen darf. Eine Regelung des Staatseigentums ist eine der nötigen Reformen Bosnien-Herzegowinas für einen potenziellen EU-Beitritt. Das Land hatte Anfang 2016 einen EU-Beitrittsantrag gestellt.

In der Zwischenzeit ist eine Verfügung über das Staatsvermögen eingefroren. Laut dem Internetportal Free Europa dürfte das Staatsvermögen etwa 1.000 Einheiten erfassen.

Republika Srpska will Gesetz

Die kleinere Entität, die teilautonome Republika Srpska, versuchte bisher wiederholt, die Frage auf eigene Faust gesetzlich zu regeln. Unter Berufung auf seine Sonderbefugnisse, die „Bonn Powers“ (Bonner Befugnisse), hatte Schmidt zuletzt im April die Umsetzung eines entsprechenden Entitätsgesetzes außer Kraft gesetzt.

Die Regierungspartei der Republika Srpska, die separatistische SNSD, hatte versucht, ein Gesetz durchzubringen, das Immobilien im bosnischen Staatsbesitz in den Besitz der Republika Srpska überführt hätte.