Budgetdienst: „Sprungstellen“ bei Einmalzahlungen

Die ÖVP-Grünen-Regierung hat in den vergangenen zweieinhalb Jahren wegen der Coronavirus-Krise und der hohen Inflation viele Einmalzahlungen an die Bevölkerung ausgegeben. Die kurzfristigen Maßnahmen hatten in vielen Fällen „Sprungstellen“, heißt es in einer gestern veröffentlichten Analyse des parlamentarischen Budgetdienstes. Die Anfrage stellte NEOS.

In Summe entstanden durch die während der Teuerungskrise gewährten Einmalzahlungen Kosten in Höhe von 5,4 Milliarden Euro. Die Maßnahmen während der Pandemie kosteten hingegen „nur“ 1,4 Milliarden Euro. Die Regierung wollte damit krisenbedingte Einkommensverluste abfedern, wie mehrmals betont wurde.

Der Großteil der Entlastung war für die breite Bevölkerung gedacht. Zudem wurden noch weitere monetäre Maßnahmen verabschiedet, die sich etwa speziell an Arbeitslose richteten und an vulnerable Gruppen wie Bezieher und Bezieherinnen der Mindestsicherung.

Einmalzahlungen nicht immer gerecht

Einmalzahlungen sollen insbesondere erste Schritte sein, um individuelle Kosten zu mindern. Nicht immer werden diese Maßnahmen gutgeheißen, da sie wenig an strukturellen Problemen ändern. Dennoch bedient sich die Politik nicht selten der Einmalzahlungen.

Dass diese aber nicht immer fair sind, schreibt nun der Budgetdienst. Wegen diverser Anspruchsvoraussetzungen komme es nämlich zu „Sprungstellen, die dazu führen, dass die Leistungshöhe zwischen Personen mit weitgehend gleichen Merkmalen bezüglich Einkommenshöhe und Arbeitsmarktstatus stark variieren können“.

Mit Blick auf die horizontale Gerechtigkeit (Personen und Haushalte mit gleichen wirtschaftlichen Bedingungen sollen gleich behandelt werden) sei das „problematisch“ und könne zu verzerrenden Anreizwirkungen führen. Der Budgetdienst erkennt zwar, dass „Sprungstellen“ in der Verwaltung „nicht gänzlich vermeidbar“ seien, aber sie könnten „teilweise reduziert“ werden.

„Einkommensverlust von bis zu 450 Euro“

Im Fall der Einmalzahlungen an Arbeitslose kam es etwa aufgrund der erforderlichen Kriterien zu Sprungstellen: „Wenn die erforderliche Anzahl an Tagen mit Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung knapp verfehlt wurde oder diese nicht im umfassten Zeitraum erfolgten, entfiel die Einmalzahlung und es kam zu einem Einkommensverlust von bis zu 450 Euro je Einmalzahlungen.“

Dadurch seien Personen, die sich in einer weitgehend ähnlichen wirtschaftlichen Lage befanden, ungleich behandelt. Durch die vorgegebenen Kriterien sei auch ein „gewisser Anreiz“ geschaffen worden, die Dauer der Arbeitslosigkeit zu verlängern, sofern das möglich war. Später bei einer anderen Variante sei die Problematik abgeschwächt worden.

Bei Einmalzahlungen für Mindestsicherungsbeziehende wie zum Beispiel Mindestpensionisten und -pensionistinnen seien die Gründe für die „Sprungstellen“ sehr ähnlich gelagert. Auch hier konnten 300 Euro pro Person verloren gehen. Später seien auch hier Probleme verhindert worden.

Negative Folgen verhindern – hoher Verwaltungsaufwand

Auch bei der breiten Bevölkerung spielten „Sprungstellen“ eine Rolle. So muss etwa für den Klimabonus und für den Antiteuerungsbonus an mindestens 183 Tagen im Kalenderjahr eine Hauptwohnsitzmeldung vorliegen. Wer in der zweiten Jahreshälfte geboren ist, bekommt keinen Bonus, heißt es im Bericht des Budgetdienstes.

Laut Regierung soll es im Frühjahr 2023 zu einer zweiten Auszahlungswelle kommen, die auch jene Personen berücksichtigt, die wegen der 183-Tagefrist von der ersten Welle ausgeschlossen wurden.

„Inwieweit Sprungstellen bei der Ausgestaltung von Maßnahmen in Kauf genommen werden, ist letztlich eine politische Entscheidung“, so die Budgetfachleute. Würde man „Sprungstellen“ vermeiden, könnten negative Folgen verhindert werden. Dennoch sei die Ausgestaltung komplex, was wiederum zu einem höheren Verwaltungsaufwand führen kann.