RH empfiehlt Auflösung der COFAG

Der Endbericht des Rechnungshofs (RH) geht mit der Covid-19-Finanzierungsagentur des Bundes (COFAG) hart ins Gericht. Die Prüfer kritisieren die Ausgestaltung der CoV-Hilfen, von „beträchtlichem Überförderungspotenzial“ ist hier die Rede. Allein das Förderdesign des Fixkostenzuschusses I habe bis zu 117 Mio. Euro Mehrauszahlungen verursacht. Das Finanzministerium teilte mit, dass die Empfehlungen aktuell evaluiert werden und teilweise schon umgesetzt worden seien.

Heftige Kritik gibt es auch an der Errichtung und Besetzung der Leitungs- und Kontrollorgane. Der RH empfiehlt, die COFAG aufzulösen.

Für die Abwicklung der CoV-Hilfen wurde im Auftrag des damaligen Finanzministers Gernot Blümel (ÖVP) binnen weniger Tage die COFAG gegründet. Für die Prüferinnen und Prüfer des Rechnungshofs ist unklar, wozu es mit der COFAG überhaupt eine neue Abwicklungsstelle gebraucht habe.

Scharfe Kritik

Immerhin hätte das Finanzministerium auf bereits vorhandene Strukturen zurückgreifen können, wie Finanzämter, die bereits über alle Unternehmensdaten verfügen oder die staatliche Förderbank AWS. Die zuständige Finanzabteilung im Ministerium sei kaum eingebunden worden. Der Rechnungshof kritisiert zudem, dass die neue Förderinstitution eingerichtet wurde, „ohne die Willensbildung und Entscheidungsfindung im Finanzministerium nachvollziehbar zu dokumentieren und ohne Alternativen abzuwägen“.

Mit Stand Juni 2021 sei für die COFAG umgerechnet eine Arbeitskapazität von deutlich mehr als 200 Vollzeitstellen tätig gewesen. Das lag hauptsächlich an Externen, denn die Finanzierungsagentur kam damals inklusive der beiden Geschäftsführer nur auf etwa 16 Mitarbeitende (Vollzeitäquivalente).

Leistungen in Millionenhöhe zugekauft

Für den Zukauf von Beratungsleistungen fielen von März 2020 bis Mitte 2021 rund 21 Mio. Euro an, bis Jahresende 2021 knapp 36 Mio. Euro. Die COFAG kaufte Expertise im Förder- und Beihilfenrecht zu, über die professionelle Förderstellen üblicherweise selbst verfügen, heißt es dazu im Bericht.

Ministerium: Treffsicherheit verbessert

Das Finanzministerium teilte mit, dass die Wirtschaftshilfen im Laufe der Pandemie immer wieder angepasst und in ihrer Treffsicherheit verbessert worden seien. Hilfen, die zu Unrecht bezogen wurden, sollen zurückgefordert werden.

Durch die bereits erfolgte Kontrolltätigkeit der COFAG seien im Zusammenspiel mit der Finanzverwaltung bisher über 300 Mio. Euro an reduzierten Auszahlungsbeträgen eingespart worden. Zudem evaluiere seit Ende 2021 die Finanzverwaltung im Rahmen von Außenprüfungen die Richtigkeit bezogener CoV-Hilfen nach dem COVID-19-Förderungsprüfungsgesetz. Das Finanzamt für Großbetriebe prüfe in den kommenden Wochen und Monaten verstärkt die ausbezahlten Wirtschaftshilfen.