IStGH darf gegen Taliban und IS in Afghanistan ermitteln

Die Anklage des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) darf die Ermittlungen zu Kriegsverbrechen in Afghanistan wieder aufnehmen. Das entschieden die Richter heute in Den Haag. Sie sind nicht davon überzeugt, dass die Taliban-Führung von Afghanistan selbst Interesse an einer strafrechtlichen Verfolgung habe.

Der Chefankläger des IStGH, Karim Khan, will zunächst gegen die militant-islamistischen Taliban sowie die Terrorgruppe Islamischer Staat (IS) ermitteln. Mögliche Kriegsverbrechen sind Angriffe auf die Zivilbevölkerung, illegale Hinrichtungen, Verfolgung von Frauen und Mädchen sowie Verbrechen gegen Kinder. Khan will angesichts begrenzter Mittel zunächst nicht mutmaßliche Straftaten der afghanischen Armee und von Sicherheitskräften der USA untersuchen.

Afghanistan wollte 2020 die Verfolgung selbst übernehmen. Dagegen hatte die Anklage Einspruch erhoben und nun Recht bekommen. Das Weltstrafgericht ist ein Komplementärgericht, das nur dann eintritt, wenn die nationale Justiz das nicht will oder nicht in der Lage ist.