Schmid im U-Ausschuss: Klage von Justizministerium bei VfGH

Der frühere Generalsekretär im Finanzministerium, Thomas Schmid, wird morgen im U-Ausschuss befragt werden – seit Tagen wird debattiert zu welchen Themen. Heute Vormittag reagierte das Justizministerium und brachte eine Klage beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) ein, berichtet das Ö1-Mittagsjournal. „Grundsätzlich ist es meine Pflicht als Justizministerin, dafür zu sorgen, dass strafrechtliche Ermittlungen nicht gefährdet werden“, sagte Justizministerin Alma Zadic (Grüne).

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) befürchtet, dass Ermittlungen behindert und Verdächtige gewarnt werden könnten, wenn Schmid zu Themen befragt werde, zu denen er noch nicht einvernommen wurde. Mit der Klage soll das nun verhindert werden.

In einem Schreiben des Justizministeriums, das auch ORF.at vorliegt, wurde die Klage mit dem „Schutz der Interessen der Strafverfolgungsbehörden“ begründet. Zadic stehe zu einer Befragung Schmids zu den im Vereinbarungsentwurf dargelegten Bereiche – darunter unter anderem das „Beinschab-Tool“ sowie die Einflussnahme auf Steuerverfahren von Siegfried Wolf und Rene Benko.

Dem Justizministerium obliege es aber gleichzeitig auch, die Interessen der Strafverfolgungsbehörden gegenüber dem U-Ausschuss wahrzunehmen. Trotz eindringlicher Hinweise auf eine drohende Ermittlungsgefährdung gebe es auch einen Tag vor der geplanten Befragung Schmids noch keine Einigung auf eine Vereinbarung der möglichen Themen. Es „erschien das gegenständliche Vorgehen die einzige dem Bundesministerium für Justiz offenstehende Möglichkeit, die laufenden Ermittlungen (…) zu schützen“.

ÖVP wehrte sich gegen Liste

Als einzige Fraktion hatte zuvor nur die ÖVP nicht einer von der WKStA vorgelegten Liste an Themengebieten zugestimmt. Der ÖVP-Abgeordnete Andreas Hanger nahm dazu im Ö1-Interview heute vor der VfGH-Klage Stellung: „Nur eine Positivliste zu fragen, ist in der Geschäftsordnung nicht vorgesehen. Schränkt mich als Abgeordneter in meinem Fragerecht, in meinem Kontrollrecht ein, und deshalb werde ich sicher nicht zustimmen.“

Beim morgigen U-Ausschuss kann Schmid aufgrund der Klage nun nur zu Themen einvernommen werden, die die Ermittlungen nicht gefährden. Es wird erwartet, dass der VfGH innerhalb von vier Wochen entscheidet.