Strompreiskosten-Ausgleichgesetz im Ministerrat beschlossen

Die Bundesregierung hat im Ministerrat das Strompreiskosten-Ausgleichgesetz beschlossen. Es umfasst eine Förderung, durch die Unternehmen, die besonders hohe Zertifikatspreise zu zahlen haben, um bis zu 75 Prozent der indirekten CO2-Kosten des Jahres 2022 entlastet werden sollen. Um eine Förderung ansuchen können Unternehmen, die Produkte wie zum Beispiel Lederbekleidung, Holz, Papier, Stahl oder Chemikalien herstellen.

Anträge können für den Anteil des Jahresstromverbrauchs gestellt werden, der über 1 GWh liegt. Die Frist für ein Ansuchen startet am 1. Jänner und endet am 30. Juni 2023. Mit der Abwicklung der Förderung wird die Austria Wirtschaftsservice GmbH betraut.

Wirtschaftskammer: „Zwischenschritt“

Unternehmen, die um Förderung ansuchen, sind verpflichtet, ein eigenständiges „Energieaudit“ zur Energieeffizienz durchzuführen oder das im Rahmen eines zertifizierten Energiemanagement- bzw. Umweltmanagementsystems wie dem EU-System für Umweltbetriebsprüfung zu tun und innerhalb eines „angemessenen Zeitraums“ umzusetzen.

Die Wirtschaftskammer wertet das beschlossene Gesetz als „Zwischenschritt“ in der Energiefrage und positiv für große, stromintensive Betriebe. Der beihilfenrechtliche Rahmen sei von der Europäischen Kommission bereits im Jahr 2013 geschaffen worden und laufe bis 2030.

Es sei daher gut, dass Österreich, wie der Großteil der anderen EU-Länder, diesen nun nutze. Wirtschaftskammer-Generalsekretär Karlheinz Kopf kritisiert jedoch, dass die Kompensation nur für ein Jahr vorgesehen sei: „Es ist enttäuschend, dass Österreich nicht wie Deutschland ebenso handelt und die volle Laufzeit nützt, denn gerade in Zeiten hoher Energiepreise ist eine langfristige Perspektive notwendig.“