VKI: Vertragsverlängerung bei Skiversicherung gesetzwidrig

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Auftrag des Sozialministeriums den deutschen Verein Freunde des Skisports e.V. im Deutschen Skiverband geklagt. Grund war die automatische Vertragsverlängerung bei einer auch in Österreich angebotenen Skiversicherung. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien beurteilte die betreffende Klausel als unzulässig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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