Nicole B. im ÖVP Untersuchungsausschuss
ORF.at/Lukas Krummholz
U-Ausschuss

Keine Interventionen bei Ex-Sektionsleiterin

Im ÖVP-Korruptions-U-Ausschuss wurde am Donnerstag als zweite Auskunftsperson eine frühere Sektionsleiterin im Bundeskanzleramt befragt. Sie war zum Punkt Beeinflussung von Vergabe- und Förderverfahren geladen. Die Auskunftsperson konnte sich an keine Interventionen bei ihrer Tätigkeit erinnern.

Die ehemalige Kabinettschefin des damaligen Kanzlers Werner Faymann (SPÖ) folgte Manfred Matzka als Leiterin der Präsidialsektion nach und war dort etwa für Personal, Recht und Vergabe zuständig, sie arbeitet mittlerweile für den EU-Rat in Brüssel. Im zweiten Halbjahr 2018 war sie mit der EU-Ratspräsidentschaft beschäftigt. Mit einer Studie zum EU-Vorsitz hätte sie zu tun gehabt, so die Auskunftsperson, so wie andere Ministerien, mit denen man sich die Kosten auch geteilt habe.

Das „Projekt Ballhausplatz“, die medial kolportierten Pläne der Übernahme der Kanzlerschaft durch Ex-Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) sei ihr aus den Medien bekannt, so die Auskunftsperson auf Fragen von Verfahrensrichter Wolfgang Pöschl. Das gelte auch für das „Beinschab-Tool“.

Nicole B. im ÖVP Untersuchungsausschuss
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FPÖ-Abgeordnete Susanne Fürst fragte nach möglichen Kooperationen bzw. Förderungen mit Medien. Dazu habe sie aus ihrer Zeit keine Wahrnehmung, sagte die Auskunftsperson. Zu Beginn der Kanzlerschaft von Kurz habe es große Umstrukturierungen im Bundeskanzleramt gegeben, wie auch generell es viele Verschiebungen gegeben habe.

Wechsel durch Umstrukturierung eingeleitet

Mit dem im Zuge des Regierungswechsels ernannten neuen Generalsekretär Dieter Kandlhofer sei die Zusammenarbeit sachlich gewesen, so die Auksunftsperson. Er habe sie von der Umstrukturierung informiert, aber nicht den Grund dafür genannt. Aufgrund der Umstrukturierungen sei eine Neubesetzung möglich gewesen, ihr Wunsch sei der Wechsel aber nicht gewesen, sagte sie auf Frage von NEOS-Fraktionsführerin Stephanie Krisper.

Andreas Kollross im ÖVP Untersuchungsausschuss
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Abgeordneter Christoph Matznetter fragte für die SPÖ

Mit Gerald Fleischmann habe sie keinen Kontakt gehabt, sehr wohl aber mit Thomas Schmid, da sie als Präsidialchefin auch für das Budget verantwortlich gewesen sei. Keinen Kontakt habe sie zu Kurz-Sprecher Johannes Frischmann gehabt. Sie selbst habe keinen Einfluss bzw. Interventionen auf ihre Arbeit bemerkt, so die Auskunftsperson. Auch neue Beraterverträge bzw. Verträge mit neuen Agenturen seien, so weit ihr bekannt, nicht abgeschlossen worden. Mit dem Familienfest der ÖVP habe sie ebenfalls nichts zu tun gehabt.

Johanna Jachs im ÖVP Untersuchungsausschuss
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Für die ÖVP fragte Johanna Jachs

Abgeordnete Johanna Jachs fragte dann für die ÖVP, die im Gegenzug zu den anderen Fraktionen laut eigenen Angaben viele Fragen im Gepäck hatte. Jachs wollte Näheres zu einer Zahlung an die Paul-Lazarsfeld-Gesellschaft wissen, die sich aber auf das Jahr 2015 bezieht. Die Frage wurde nach einer Geschäftsordnungsdebatte nicht zugelassen. Jachs fragte auch zu einem Rahmenvertrag für Karl Krammer, Ex-Kabinettschef von Faymann, zu dessen Genese hatte die Auskunftsperson keine Wahrnehmungen.

In einer weiteren Runde, nachdem andere Abgeordnete keine Fragen mehr stellen wollten, hinterfragte Jachs dann Leistungen des deutschen Beraters Kilian K., eine Studie im Auftrag des Innenministeriums, allerdings im Jahr 2015. Verfahrensrichter Pöschl ließ die Frage nicht zu, es gehe nur um die ÖVP.

Keine Antworten von Schmid

Mehr Inhaltliches wäre von Schmid zu erwarten gewesen, der als erste Auskunftsperson geladen war – aber Antworten verweigerte. Nicht einmal seine Unterschrift im Protokoll seiner sehr umfangreichen Einvernahme bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wollte er auf Nachfrage bestätigen. Um Schmid doch noch mit einer realen Aussicht auf Antworten befragen zu können, soll er nochmal geladen und damit auch der Ausschuss verlängert werden.

Dabei hatte die Befragung ohnedies schon unter ungewohnten Vorzeichen begonnen: Im Rahmen eines Konsultationsverfahrens wollte die WKStA nur jene Fragen zugelassen wissen, die ihrer Meinung nach Ermittlungen nicht behindern oder Verdächtige warnen könnte. Über eine entsprechende Positivliste mit zulässigen Themengebieten konnte zwischen den Fraktionen allerdings keine Einigung erzielt werden, da die ÖVP auf eine Negativliste pochte.