Kommission will Schuldenabbau flexibler machen

Die EU-Kommission will den Schuldenabbau flexibler gestalten und stärker auf individuelle Umstände der EU-Staaten eingehen. Gleichzeitig schlägt die EU-Behörde in ihrer heute veröffentlichten Mitteilung eine bessere Durchsetzung der Fiskalregeln und zusätzliche Sanktionen vor. Die Maastricht-Obergrenzen von maximal drei Prozent Defizit und 60 Prozent Gesamtverschuldung sollen unverändert bleiben.

Konkrete Gesetzesvorschläge will die EU-Kommission erst Anfang kommenden Jahres vorlegen. Bis zum Frühjahr sollen sich die EU-Staaten auf die Grundzüge der Reform einigen, hieß es aus der Brüsseler Behörde. Den EU-Vertrag und den darin verankerten Stabilitäts- und Wachstumspakt will die EU-Kommission nicht ändern.

„Netto-Ausgaben-Pfade“ sollen kommen

Ein Eckpunkt der Reform sollen „Netto-Ausgaben-Pfade“ werden, die Euro-Länder künftig verbindlich zum Schuldenabbau einhalten müssten. Länder mit einer „substanziellen Herausforderung ihrer öffentlichen Schulden“ sollen über einen Vierjahresplan sicherstellen, dass die Schulden abgebaut und die Drei-Prozent-Defizit-Obergrenze respektiert werden. Länder mit einer „moderaten Herausforderung ihrer öffentlichen Schulden“ müssen einen entsprechenden Dreijahresplan einhalten.

Jede Abweichung soll grundsätzlich zur Eröffnung eines Defizitverfahrens führen. Allerdings sieht die EU-Kommission in Ausnahmen individuelle Fristverlängerungen von bis zu drei Jahren und spezifische Ausnahmeklauseln für Mitgliedsstaaten vor, um benötigte Investitionen nicht durch Austerität abzuwürgen. Die zu Beginn der CoV-Pandemie aktivierte generelle Ausnahmeklausel soll als Möglichkeit erhalten bleiben, um schweren Wirtschaftseinbrüchen gegenzusteuern.