Verbotsgesetz soll verschärft werden

Justiz- und Verfassungsministerium haben zusammen mit Fachleuten Verschärfungen für das NS-Verbotsgesetz erarbeitet, der entsprechende Bericht soll am Mittwoch dem Ministerrat vorgelegt werden. Die geplanten Neuerungen umfassen die inländische Gerichtsbarkeit bei Taten im Ausland, so soll etwa auf einschlägige Postings im Netz reagiert werden können. Auch bei NS-Erinnerungsstücken soll nachgeschärft werden.

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