VfGH-Präsident: Suppan zuletzt bei keinem Verfahren dabei

Der Präsident des Verfassungsgerichtshofs (VfGH), Christoph Grabenwarter, hat beim Forum „Verfassung im Dialog“ der „Oberösterreichischen Nachrichten“ gestern betont, dass Ersatzmitglied Werner Suppan nicht nur nicht für Beratungen zum Themenkomplex ÖVP-Untersuchungsausschuss einberufen werde, sondern in den vergangenen beiden Jahren an gar keinem Verfahren mitgewirkt habe. Suppan vertritt als Rechtsanwalt unter anderem Ex-ÖVP-Chef Sebastian Kurz.

„Der VfGH hat keinen Einfluss auf die Bestellung seiner Mitglieder, auch nicht seiner Ersatzmitglieder. Den einzigen Einfluss, den ich als Präsident habe, ist, dass ich das Ersatzmitglied Mag. Suppan nicht einberufe, um jeden Anschein der Befangenheit zu vermeiden“, so Grabenwarter.

Forderung nach Hearing

Einmal mehr plädierte er dafür, dass die Bestellung von Verfassungsrichtern nach einem Hearing mit Zweidrittelmehrheit im Parlament erfolgen sollte. „Die Vorstellung ist, dass nicht eine knappe Mehrheit im Nationalrat die Richterbank binnen kürzester Zeit verändern kann“, wie es etwa in Polen durch die PiS-Partei geschehen sei. „Das sind Erfahrungen, die sprechen dafür, den Konsens vorzuschreiben.“

Der in regelmäßigen Abständen auftauchenden Forderung nach der Veröffentlichung abweichender Meinungen sehe er „mittlerweile gelassen“ entgegen, so Grabenwarter. Denn das hätten schon alle Parteien einmal gefordert, allerdings zu unterschiedlichen Gelegenheiten. Generell spricht er sich gegen die Offenlegung dieser „Dissenting Opinions“ aus. „Wenn eine einheitliche Begründung im Kompromiss gefunden wird, dann schafft das mehr Rechtssicherheit“, argumentierte er. Von einem Gericht „wird erwartet, dass es sich zusammenrauft“.