Berliner Wahl muss vollständig wiederholt werden

Die von zahlreichen Pannen geprägte Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus muss komplett wiederholt werden. Die Abstimmung vom September 2021 sei ungültig, erklärte der Berliner Verfassungsgerichtshof heute. Die Wahl soll am 12. Februar wiederholt werden.

Bei der Wahl hatte es zahlreiche Pannen gegeben. Es fehlten Stimmzettel, Wahllokale wurden vorübergehend geschlossen oder blieben angesichts langer Schlangen länger geöffnet.

Zum Teil stimmten Wählerinnen und Wähler noch nach 18.00 Uhr oder etwa auf eilig kopierten Stimmzetteln ab, weil Nachschub ausblieb. Beim Verfassungsgerichtshof gingen deshalb zahlreiche Beschwerden gegen das Wahlergebnis ein.

35 Einsprüche

Insgesamt lagen ihm 35 Einsprüche gegen die Wertung vor, über vier davon war zunächst verhandelt worden. Dabei ging es um die Beschwerden der Landeswahlleitung, der Innenverwaltung sowie der Parteien AfD und Die Partei.