Thomas Schmid aus ÖVP ausgeschlossen

Thomas Schmid ist kein Mitglied der Volkspartei mehr. Gestern vollzog der ÖAAB Wien formal den Ausschluss des einstigen Finanzgeneralsekretärs und ÖBAG-Vorstandsvorsitzenden, nachdem der ÖVP-Ethikrat tags zuvor eine entsprechende Empfehlung ausgesprochen hatte.

ÖVP-Chef und Bundeskanzler Karl Nehammer sowie Generalsekretär Christian Stocker unterstützten die Empfehlung des Ethikrates. Nehammer legte der zuständigen Teilorganisation, dem ÖAAB Wien, die Umsetzung der Forderung des Ethikrates nahe. Aus dem ÖAAB Wien hieß es heute, dass man „dieser Empfehlung nachgekommen“ sei. „Der ÖAAB Wien hat den Ausschluss von Thomas Schmid beschlossen.“

„Es ist gut, dass so rasch gehandelt wurde und Thomas Schmid, dessen Mitgliedschaft ruhend gestellt war, nun endgültig aus der Partei ausgeschlossen wurde“, teilte Stocker dazu per Aussendung mit.

Um Kronzeugenstatus ersucht

Schmid hatte vor der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwalt (WKStA) in mehreren Einvernahmen ein umfassendes Geständnis abgelegt und dabei sich sowie prominente ÖVP-Vertreter – darunter Ex-Kanzler Sebastian Kurz – schwer belastet. Bereits im Frühjahr hatte der Ex-ÖBAG-Chef bei der Staatsanwaltschaft den Kronzeugenstatus ersucht.

Dessen Mitgliedschaft war laut Auskunft der ÖVP bereits seit mehr als einem Jahr ruhend gestellt. Der Ausschluss wurde nun über den ÖAAB Wien vollzogen, weil Schmid über diese Teilorganisation Mitglied der ÖVP war. Ende Juni wurde Hannes Taborsky zum Landesobmann gewählt, davor war Nehammer ÖAAB-Wien-Chef.

Laut Parteistatut kann die Bundespartei ein „anderes Parteimitglied“ auch ausschließen. Sollte der Fall eintreten, dass ein Mitglied mit seinem Verhalten über ein einzelnes Bundesland hinaus das Ansehen der Gesamtpartei schädigt, kann der Bundesparteivorstand die Entscheidung über den Ausschluss an sich ziehen, heißt es im Statut.