EU-Kommission genehmigt Energiekostenzuschuss

Wegen der stark gestiegenen Energiepreise können energieintensive Unternehmen einen Energiekostenzuschuss beantragen. Die gesetzliche Grundlage dafür wurde im Oktober fixiert. Als genehmigungspflichtige Unternehmensbeihilfe musste Österreich die Förderrichtlinie der Europäischen Kommission zur Notifizierung vorlegen. Diese habe die Richtlinie heute auf Basis des befristeten Krisenbeihilferahmens der EU genehmigt, teilte das Wirtschaftsministerium mit.

„Mit der Notifikation durch die Europäische Kommission sind nun alle Voraussetzungen erfüllt, damit die Antragsphase für den Energiekostenzuschuss mit 29. November 2022 beginnen kann“, so ÖVP-Wirtschafts- und Arbeitsminister Martin Kocher.

Damit die Auszahlung der Unternehmensbeihilfe rasch erfolgen könne, sei bereits am 7. November die verpflichtende Voranmeldung gestartet worden. Unternehmen könnten sich noch bis zum 28. November für die Beantragung des Energiekostenzuschusses anmelden.

Förderung in Stufenprogramm geregelt

Mit dem Energiekostenzuschuss werden den Angaben zufolge energieintensive Unternehmen mit einer Förderung in der Höhe von 30 Prozent ihrer Mehrkosten für Strom, Erdgas und Treibstoffe in den Monaten Februar 2022 bis September 2022 unterstützt. Als energieintensiv gelten jene Unternehmen, deren jährliche Energiekosten sich auf mindestens drei Prozent des Produktionswertes belaufen. Ausgenommen von diesem Eingangskriterium seien Betriebe bis maximal 700.000 Euro Jahresumsatz. Die Förderung ist laut Ministerium in einem Stufenprogramm geregelt.

Der Zuschuss könne nur ein erster Schritt sein, reagierte die Industriellenvereinigung (IV) auf das grüne Licht aus Brüssel. „Die Bundesregierung hat mit dem Energiekostenzuschuss und der Strompreiskompensation die Weichen für eine erste Linderung für die Unternehmen, die schwer durch die hohen Energiepreise getroffen sind, gestellt“, hielt IV-Generalsekretär Christoph Neumayer fest.