Handyauswertungen: Rechtsanwälte wollen Hürden erhöhen

Die Rechtsanwaltskammer fordert eine tiefgreifende Reform bei der Sicherstellung und Auswertung von Daten und Datenträgern, also Handys, Laptops und auch ganzen Servern. Die Beschuldigtenrechte müssten hier auf ein rechtsstaatlich vertretbares Niveau angehoben werden, forderte Präsident Armenak Utudjian heute in einer Pressekonferenz. Die Strafrechtlerin Ingeborg Zerbes hat ein entsprechendes Gutachten und auch schon einen Gesetzesvorschlag dafür erstellt.

Es gehe um eine Regelung, „die aus der digitalen Steinzeit stammt“ – nämlich aus dem Jahr 2004, also drei Jahre vor Präsentation des ersten iPhones, so Utudjian. Er unterstrich, dass die Forderungen der Anwälte in keinem Zusammenhang mit konkreten Vorkommnissen der letzten Zeit – Stichwort FPÖ, „Ibiza“ und ÖVP-Ermittlungen – stünden.

Es müssten generell Beschuldigtenrechte, aber auch die Rechte unbeteiligter Dritter und jene von Berufsgeheimnisträgern gewahrt werden.

Mit der derzeitigen Rechtslage würden Geräte der Informationstechnologie wie einfache Gegenstände behandelt, führte Zerbes aus. Ihre Sicherstellung, für die derzeit nur äußerst niederschwellige Voraussetzungen gelten, gebe letztlich aber dieselben oder mehr Daten preis als die streng reglementierte Kommunikationsüberwachung. „Der durchschnittliche Nutzer bildet sein Leben auf diesen Telefonen ab“, sagte sie.