Petition für Recht auf längeren Schulbesuch für behinderte Schüler

In Österreich gilt eine Schulpflicht von neun Jahren, der allergrößte Teil der Jugendlichen besucht danach eine weiterführende Schule. Für Schüler, denen wegen einer körperlichen oder psychischen Beeinträchtigung sonderpädagogischer Förderbedarf attestiert wird, ist nach dem zehnten Schuljahr allerdings Schluss.

Ein elftes und zwölftes Schuljahr ist nur mit Bewilligung möglich. Eine Bürgerinitiative fordert nun einen Rechtsanspruch behinderter Schülerinnen und Schüler auf einen längeren Schulbesuch.

Derzeit muss ein elftes und zwölftes freiwilliges Schuljahr vom Schulerhalter und der zuständigen Schulbehörde genehmigt werden, die Voraussetzungen sind im Gesetz aber nicht explizit geregelt. In der Praxis würden die freiwilligen zusätzlichen Schuljahre „seit einiger Zeit nur noch in den seltensten Fällen bis gar nicht“ gewährt, kritisierte Karin Riebenbauer, selbst Mutter eines Sohnes mit Entwicklungsverzögerung.

Sie hat mit der ebenfalls betroffenen Familie Mühlbacher die Bürgerinitiative gestartet. Riebenbauer sitzt zwar für NEOS in einem Wiener Bezirksparlament, die Initiative sei aber strikt überparteilich.

Petition im Parlament eingereicht

Heute wird die Petition für das Recht auf Bildung bis 18 mit rund 35.000 Unterschriften im Nationalrat eingereicht, danach kann sie auf der Homepage des Parlaments unterstützt werden. Zusätzlich haben Riebenbauer und die Mühlbachers auf Basis abgelehnter Bescheide Klage gegen die Republik eingereicht.

Durch die aktuelle Regelung dürften die Jugendlichen nach dem zehnten Schuljahr nicht mehr in die Schule, dabei wären gerade diese zusätzlichen Schuljahre so wichtig für bessere Chancen auf einen ersten Job und auf ein möglichst selbstbestimmtes Leben. „Gerade in der Pubertät tut sich kognitiv viel“, so Riebenbauer. Ihr Sohn etwa habe jetzt mit 13 zu schreiben begonnen.

Die Folgen für die betroffenen Familien seien schwerwiegend: Wer es sich leisten könne und einen Platz finde, könne die Jugendlichen in privaten Einrichtungen weiter beschulen lassen oder in einer Tageswerkstätte unterbringen, wo der Betrieb aber teilweise zu Mittag schon wieder ende.

Teilweise stünden die Familien durch die Ablehnung „am Rande der Existenz“, weil von einem Monat auf den anderen ein Elternteil zu Hause bleiben müsse, so Riebenbauer.