Gleichstellung: Deutsches kirchliches Arbeitsrecht geändert

Eine gleichgeschlechtliche Ehe oder eine neue Hochzeit nach der Scheidung sind für die etwa 800.000 Beschäftigten der katholischen Kirche in Deutschland kein Grund mehr für eine Kündigung. Die Kirche ändert ihr Arbeitsrecht und stärkt damit unter anderem die Rechte queerer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Änderung ist eine Reaktion auf die Initiative „#OutInChurch“.

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