Deutschland will Videoaufzeichnung von Prozessen

In Hunderten deutschen Gerichtssälen sollen Kameras angebracht werden, um erstinstanzliche strafgerichtliche Hauptverhandlungen künftig in Bild und Ton zu dokumentieren.

Die von Justizminister Marco Buschmann (FDP) geplante flächendeckende Einführung der Technik soll schrittweise erfolgen und bis zum 1. Jänner 2030 abgeschlossen sein. Das sieht zumindest ein Referentenentwurf vor, den das Ministerium heute zur Stellungnahme an Länder und Verbände verschickt hat.

Die Aufzeichnung soll das formale Protokoll nicht ersetzen, sondern zusätzlich angefertigt werden. Die digitale Dokumentation steht den Verfahrensbeteiligten zur Verfügung. Diese mussten sich bisher auf ihre eigenen Notizen verlassen.

Löschung nach Verfahren

Die Persönlichkeitsrechte der Beteiligten blieben bei dem geplanten Verfahren gewahrt, so das Ministerium. In dem Entwurf heißt es: „Die Aufzeichnungen sind zu löschen, wenn das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen oder sonst beendet ist.“ Sollte die Nutzung in einem anderen Verfahren zu erwarten sein, könne der Vorsitzende die Speicherung bis zum Ende der Aktenaufbewahrungsfrist anordnen.

Mit Livesendungen aus dem Gerichtssaal hat das Vorhaben nichts zu tun. Im Entwurf heißt es: „Die Verwendung der Aufzeichnungen ist nur für Strafverfahrenszwecke zulässig.“