Auch Polizeiautos missachten neue Parkregel

Seit 1. Oktober gilt fürs Parken mit dem Auto eine neue Regel: Ein Fahrzeug darf nur noch geringfügig über einen Gehsteig ragen. Fußgängerinnen und Fußgänger sollen mindestens 1,5 Meter Platz haben. Das Bewusstsein dafür braucht nicht nur beim Bürger, sondern auch bei der Polizei wohl noch einige Zeit.

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