Urteil in Neuauflage von Strache-Prozess erwartet

In der Neuauflage des Prozesses gegen Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache im Zusammenhang mit der Affäre um den Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds (PRIKRAF) ist heute ein Urteil zu erwarten. Die Verhandlung musste zum Teil wiederholt werden, da das Oberlandesgericht (OLG) Wien Widersprüche im Ersturteil aufgezeigt hatte.

Strache und der mitangeklagte Eigentümer der Privatklinik Währing, Walter Grubmüller, waren 2021 zu bedingten Haftstrafen verurteilt worden.

Das vom OLG aufgehobene Ersturteil gegen Strache wegen Bestechlichkeit betrug 15 Monate, Grubmüller erhielt zwölf Monate. In dem Verfahren geht es um einen vermuteten Gesetzeskauf im Zusammenhang mit der Privatklinik Währing.

Der Klinikbetreiber hatte der Bundes-FPÖ insgesamt 12.000 Euro für einen – in der parlamentarischen Praxis eigentlich aussichtslosen – Initiativantrag der damaligen Oppositionspartei gespendet.

Bereits am Montag wurden Zeugen, die bereits vergangenes Jahr ausgesagt hatten, erneut befragt. Heute wird das Prozedere fortgesetzt, bevor es voraussichtlich anschließend ein erneutes Urteil in der Causa geben soll.