Die Präsidentin des Rechnungshofs, Margit Kraker
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ÖVP-U-Ausschuss

Kraker auf der Suche nach Sparsamkeit

Der ÖVP-Korruptionsuntersuchungsausschuss beschäftigt sich auch am zweiten Tag dieser Sitzungswoche mit der Covid-19-Finanzierungsagentur des Bundes (COFAG). Dazu ist die Präsidentin des Rechnungshofs (RH), Margit Kraker, geladen. Der RH hatte kürzlich scharfe Kritik an der COFAG geübt, Kraker erneuerte diese am Donnerstag vor den Abgeordneten: „Sparsamkeit können wir da nicht bestätigen.“

Der RH hatte in seinem Bericht Ende Oktober etliche Kritikpunkte festgestellt. Am Donnerstag legte Kraker erneut dar, was in den Augen des RH bei der COFAG schiefgelaufen sei. Potenzielle Überförderung, fehlende Dokumentation und mangelnder Rückgriff auf schon bestehende Strukturen waren darunter. Auch die Doppelrolle des damaligen Geschäftsführers Bernhard Perner in COFAG und deren Muttergesellschaft ABBAG samt doppelter Entlohnung führte Kraker an. Perner hatte dazu selbst am Mittwoch im U-Ausschuss ausgesagt.

Der RH verstehe sich als zentraler Akteur, um ein Bewusstsein gegen Korruption für bessere Compliance zu schaffen, so Kraker vor den Abgeordneten. Die Veröffentlichung seiner Berichte – der RH prüft in Summe rund 6.000 Rechtsträger – sei durch Transparenz „das beste Mittel gegen Korruption“.

Hohe Kosten auf dem Tapet

Transparenz fehlte Kraker aber bei der Dokumentation und Nachvollziehbarkeit rund um die Gründung der COFAG. „Die Willensbildung im Finanzministerium war unzureichend dokumentiert. Wir haben die Begründung vermisst, warum die COFAG gegründet wurde“, sagte sie. Auch sei nicht ausreichend dokumentiert worden, ob Alternativen geprüft wurden. Einzelne Förderfälle von privaten Unternehmen habe man hingegen nicht geprüft, „weil wir keine Einschau haben“, so die RH-Präsidentin.

Die Opposition ist er Ansicht, die COFAG hätte nicht eigens aus der Taufe gehoben werden müssen, die Finanzverwaltung hätte die CoV-Hilfen auch ohne hohe Kosten für externe Beratung erledigen können. Perner hatte dieser Darstellung am Mittwoch widersprochen, die Agentur habe rasch und effizient handeln können. Die COFAG-Gründung selbst sei aber eine politische Entscheidung gewesen.

ABBAG, COFAG, Heta

Die Abbaumanagementgesellschaft des Bundes (ABBAG) wurde für Bankenhilfen nach der Finanzkrise und zur Abwicklung der Heta, der früheren Kärntner Hypo, gegründet. Für die Abwicklung der CoV-Hilfen für Unternehmen wurde die ABBAG herangezogen, für eine gesetzlich gedeckte Lösung wurde die Tochter COFAG gegründet.

Zunächst nur als Koordinierungsstelle mit dem Ziel geplant, die Zahlungsfähigkeit von Unternehmen zu erhalten, sei dann entschieden worden, dass die COFAG den Fixkostenzuschuss I abwickeln soll, sagte Kraker. „Die Sparsamkeit können wir da nicht bestätigen.“ Auch was die Vergütung des Aufsichtsrates anbelangt, sei deren Höhe im Vergleich mit dem Bankensektor nicht passend gewesen.

Zudem hätten die externen Dienstleister, etwa Rechtsanwaltskanzleien und Steuerberater, nicht nur hohe Kosten verursacht (in Summe 21 Mio. Euro), sondern auch eine gewisse Abhängigkeit.

Auch die Bezüge Perners und des ehemaligen ABBAG-Geschäftsführers Michael Mendel wurden erneut erfragt. Perner erhielt laut RH-Bericht aus der parallelen Tätigkeit für ABBAG und ÖBAG doppelte Bezüge. Allein über die ABBAG bezog er 2020 578.000 Euro, davon 280.000 Euro Grundgehalt, der Rest waren Boni – und das für im Schnitt zehn Wochenstunden Arbeit, so die grüne Fraktionsvorsitzende Nina Tomaselli. Zudem bezog er 117.000 über die COFAG.

Perner zahlte gemäß der Empfehlung des RH „freiwillig“ 80.000 Euro zurück, wie er am Mittwoch sagte. Laut RH wäre aber auch zu prüfen, ob die von der COFAG zwischen Mai und Dezember ausbezahlten Bezüge nicht auch noch zurückzuzahlen wären.

Nina Tomaselli
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Tomaselli thematisierte erneut die Bezüge, die in COFAG und ABBAG ausgezahlt wurden

Mendel wiederum erhielt einen Bonus in Höhe von 1,5 Millionen Euro für seine Arbeit beim Abbau der ehemaligen Hypo-Alpe-Adria-Bank – dieser wurde im Nachhinein gewährt. Für die SPÖ hätte dieser Bonus gar nicht ausgezahlt werden dürfen, denn Mendel habe gar keinen operativen Einfluss auf die Abwicklungsgeschäfte mehr gehabt, als der Bonus gewährt worden sei. Ob das zutrifft, das könne der RH nicht bestätigen, die Leistung sei nicht Teil der Prüfung gewesen, sagte Kraker dazu am Donnerstag.

RH kann empfehlen, aber nichts erzwingen

NEOS-Fraktionsvorsitzende Stephanie Krisper befragte Kraker zum politischen Personal. Der RH hatte 2021 Prüfungen zu den Generalsekretariaten in den Ministerien durchgeführt und bemängelt, dass deren Aufgaben nur mangelhaft festgeschrieben seien und die klare Abgrenzung zu den Kabinetten fehle, zumal die Generalsekretäre auch ein Weisungsrecht haben. Man müsse das Konzept zu Ende denken und die Rollen exakt festlegen, so Kraker. In manchen Ministerien seien inzwischen die Generalsekretäre abgeschafft worden, räumte Kraker ein.

Hier gebe es eine hohe Umsetzungsquote der RH-Empfehlungen, aber auch deshalb, weil manche Punkte ohnehin schon zuvor zugesagt worden seien. Mehr Transparenz wünschte sich Kraker auch bei Aufsichtsratsbesetzungen in öffentlichen Unternehmen. „Wir zeigen auf, was zu tun wäre“, so Kraker, „der Rechnungshof kann die Umsetzung aber nicht erzwingen“.

Susanne Fürst
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Fürst erfragte, ob Kraker Kenntnis von Interventionen habe. Die Antwort: Nein.

Kraker: Keine Interventionen

Selbiges gelte auch für Vergaben durch öffentliche Stellen. Krisper sprach etwa das „Familienfest“ an, das das Bundeskanzleramt im Jahr 2019 veranstaltet hatte. Dieses war durch ein Unternehmen auf die Beine gestellt worden, das zum Teil einem Generalsekretär im Bundeskanzleramt gehörte. Es gebe das Vergaberecht, so Kraker, wiederholt erinnere der RH die politisch Verantwortlichen daran. Wer sich daran nicht halte, könne Vergaben nicht rechtskonform abhandeln. Dabei gehe es etwa um die Vergabe von Aufträgen für Studien und Beratung, um Direktvergaben, aber auch Beschaffungsvorgänge. Diese überprüfe man ebenso und formuliere entsprechende Empfehlungen, wie etwa einen besseren und ressortübergreifenden Überblick.

Die Frage der FPÖ-Abgeordneten Susanne Fürst, ob Kraker Interventionen kenne, um bestimmte Prüfungen zu verhindern, verneinte Kraker.

Kraker im ÖVP-U-Ausschuss

Der ÖVP-Untersuchungsausschuss beschäftigt sich am Donnerstag mit der öffentlichen Vergabe von Hilfsgeldern in der CoV-Pandemie. Rechnungshof-Präsidentin Margit Kraker stand Rede und Antwort.

Für die Koalitionsparteien war die Befragung Krakers heikel: Die RH-Präsidentin hatte kürzlich öffentlich ein verstärktes Bemühen um eine bessere politische Kultur eingefordert und auch die ÖVP in die Pflicht genommen. Vorangehen müssten Regierungspolitiker „und insbesondere die ÖVP“, hatte Kraker gesagt. Die angesprochene ÖVP wolle die Kritik ernst nehmen, so Fraktionsvorsitzender Andreas Hanger dazu. Man sehe sich aber genau an, wie der Koalitionspartner, die Grünen, sich verhalte, so Hanger. Schließlich habe man mit den Grünen die Regierungsarbeit genauestens akkordiert. Hanger mutmaßte, die Grünen wollten hier zusammen mit der SPÖ Oppositionsarbeit betreiben.

Corinna Scharzenberger
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Scharzenberger pochte auf Einhaltung der Geschäftsordnung im U-Ausschuss

Entsprechend genau nahmen es die ÖVP-Abgeordneten wieder mit den Fragestellungen im Ausschuss. Wiederholt wies Corinna Scharzenberger (ÖVP) darauf hin, dass Kraker nur über ihre Wahrnehmungen befragt werden dürfe. Der RH-Bericht solle hingegen nur im Rechnungshofausschuss des Parlaments Thema sein. Auch sprach sie sich gegen „die Skandalisierung“ von ÖVP-nahen Fällen aus, während sie auch auf Causen mit Nähen zu anderen Parteien verwies. Die Folge waren freilich Debatten über die Geschäftsordnung und die Zusage von Verfahrensrichter Wolfgang Pöschl, jede Frage einzeln auf ihre Zulässigkeit zu prüfen.