EU-Gericht wies Österreichs Klage gegen AKW Paks II ab

Das Gericht der Europäischen Union hat die österreichische Klage gegen staatliche Beihilfen Ungarns für zwei neue Kernreaktoren des Atomkraftwerks Paks abgewiesen und die ungarische Investitionsbeihilfe genehmigt. Das gaben die Luxemburger Richter heute bekannt.

Österreich machte unter anderem geltend, dass ein Vergabeverfahren für Paks II hätte durchgeführt werden müssen und dass die Beihilfen zu unverhältnismäßigen Wettbewerbsverzerrungen führen. Gegen die Entscheidung sind noch Rechtsmittel möglich.

Die EU-Kommission hatte im März 2017 Ungarn die Beihilfen für die Erweiterung des etwa 180 Kilometer von Österreich entfernten AKW genehmigt. Derzeit sind vier Reaktoren, die in den 1980er Jahren gebaut wurden, auf dem Paks-I-Gelände in Betrieb.

Finanziert wird der Ausbau um die zwei Reaktoren mit einer Leistung von je 1.200 Megawatt hauptsächlich durch einen Kredit in der Höhe von umgerechnet zehn Milliarden Euro von Russland an Ungarn.