Italiens Verfassungsgericht sprach sich für Impfpflicht aus

Das italienische Verfassungsgericht hält die von der Regierung in Rom 2021 eingeführte Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen wie Sanitäter, Lehrer und Streitkräfte sowie die Suspendierung von Arbeit und Gehalt für diejenigen, die sich nicht daran gehalten haben, für rechtskonform.

Das wurde von den Verfassungsrichtern gestern Abend beschlossen, nachdem fünf Gerichte Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Impfpflicht geäußert hatten.

Einige Bedenken der Gerichte betrafen die Rechtmäßigkeit der Impfpflicht bezüglich Personal im Homeoffice, andere die Sicherheit der Impfstoffe. Das Verfassungsgericht wies alle aufgeworfenen Fragen zurück, wenn auch in unterschiedlicher Weise.

Die Richter urteilten, dass die vom Gesetzgeber während der Pandemie getroffenen Entscheidungen über die Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheitswesen „nicht unangemessen und nicht unverhältnismäßig“ waren.

Drei Bedingungen müssen erfüllt sein

Das Urteil steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Gerichtshofs, der sich bereits 2018 für eine Impfpflicht ausgesprochen hatte, wenn drei Bedingungen erfüllt sind: wenn sie die Gesundheit des Einzelnen und der Gemeinschaft verbessert, wenn die Folgen erträglich sind und wenn im Falle weiterer und unvorhersehbarer Schäden eine angemessene Entschädigung vorgesehen ist.

1,9 Mio. Italiener müssen Strafe zahlen

Gestern hatten einige aus ganz Italien angereiste Impfgegner vor dem Verfassungsgericht demonstriert. Sie beteiligten sich mit Plakaten und italienischen Fahnen an einem Sit-in. Zu ihnen zählten auch Personen, die eigenen Angaben zufolge schwere Gesundheitsschäden wegen der CoV-Impfung erlitten hätten.

Während der öffentlichen Anhörung vor dem Verfassungsgericht hatten die Anwälte der Sanitäter, die wegen der fehlenden Impfung suspendiert worden waren, von einer „Erpressung durch den Staat“ gesprochen.

1,9 Millionen ungeimpfte Italiener und Italienerinnen müssen seit gestern Strafe zahlen. Betroffen sind nicht geimpfte Menschen im Alter von über 50 Jahren sowie das Personal einiger Berufsgruppen, für die in den vergangenen Monaten die Impfpflicht gegen das Coronavirus galt, darunter Sanitäter, Lehrer und Sicherheitskräfte.