3-G-Regel in Spitälern und Pflegeheimen soll fallen

Die 3-G-Regel für Besucher und Besucherinnen sowie Beschäftigte in Spitälern, Kuranstalten bzw. Alters- und Pflegeheimen dürfte demnächst fallen. Das sieht laut „Salzburger Nachrichten“ („SN“) ein Entwurf zu einer Novelle der Covid-19-Basismaßnahmenverordnung vor. Weiter aufrecht bleiben soll dagegen die Maskenpflicht in diesen Einrichtungen. Einzelne Bundesländer dürfen wie bisher strengere Maßnahmen vorsehen.

Die derzeit geltende Verordnung ist bis 15. Jänner befristet. Im Ministerium wurde laut „SN“ bestätigt, dass eine entsprechende Lockerung geprüft werde. In den vergangenen Wochen sei immer deutlicher geworden, „dass CoV nicht mehr die einzige Belastung für unser Gesundheitssystem darstellt“. Die FFP2-Maske schütze auch zuverlässig vor Influenza und RS-Viren-, während die Coronavirus-Schutzimpfung nur vorübergehend einen gewissen Schutz vor einer Ansteckung biete.

Aus dem Büro von Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) hieß es, dass laufend überprüft werde, „welche Schutzmaßnahmen zielführend sind“. Derzeit würden die Maßnahmen in vulnerablen Bereichen wie in Spitälern evaluiert.