Polizeihelikopter: Doch keine gemeinsame Beschaffung mit Heer

Die Anschaffung von vier Polizeihubschraubern wird doch nicht in einem Aufwaschen mit dem Bundesheer über die Bühne gehen: Das Innenministerium sei nach Prüfung des kürzlich bereits kolportierten Vorhabens zum Schluss gekommen, „dass eine gemeinsame Beschaffung mit dem Verteidigungsministerium aufgrund rechtlicher Unsicherheiten und vorausgegangener, dementsprechender Judikatur nicht möglich ist“. In Abstimmung mit der Finanzprokuratur soll es eine eigene Ausschreibung geben.

Die rechtzeitige Beschaffung der vier neuen Helikopter für den Polizeidienst werde gewährleistet sein, wurde aus dem Innenressort betont. Das Innenministerium lege höchsten Wert auf größtmögliche Rechtssicherheit und einen unstrittigen Beschaffungsvorgang. Deshalb sei eine umfassende rechtliche Prüfung in Auftrag gegeben worden.

„Das Österreichische Bundesheer beschafft Hubschrauber zur militärischen Verwendung, für die Hubschrauber der Flugpolizei ist die zivile Nutzung des Fluggeräts erforderlich“, hieß es nun. „Eine gemeinsame Beschaffung von militärischen Hubschraubern, die vom Bundesministerium für Inneres aber zivil verwendet werden, wird von den Experten als rechtlich zu unsicher eingestuft und könnte demnach als Umgehung einer Ausschreibung für das Fluggerät ausgelegt werden.“

Noch Mitte November hatte es geheißen, die Flugpolizei solle vier italienische AugustaWestland AW169 erhalten, dabei hätte es sich um eine vom Bundesheer übernommene Option gehandelt. Der Kauf war aber noch nicht vertraglich fixiert worden. Medial war danach über Höhe der Kosten, Ausstattung und Personalbedarf dieser Variante debattiert worden.