Kreml überlegt mehrere Antworten auf Ölpreisdeckel

Russlands Führung diskutiert Medienberichten zufolge drei mögliche Reaktionen auf die vom Westen eingeführte Preisobergrenze für russisches Öl. Als eine Variante gelte ein komplettes Verbot für russische Ölgesellschaften, den Rohstoff an Länder zu verkaufen, die die Preisobergrenze unterstützen, meldete die Wirtschaftszeitung „Wedomosti“ (Mittwoch-Ausgabe).

Konkret sind das Staaten der EU und der G-7-Gruppe der führenden westlichen Industrienationen. In diesem Fall werde dann auch der indirekte Kauf über Drittländer blockiert.

Als zweite Variante gelte ein Verbot für Verträge, in denen die Preisobergrenze festgeschrieben wird. In dem Fall sei es unerheblich, welches Land als Käufer auftrete, hieß es.

Als dritte mögliche Gegenmaßnahme werde über eine Rabattgrenze diskutiert. Das bedeute, dass Verkäufer der russischen Ölsorte Urals nicht mehr als einen noch zu bestimmenden Prozentsatz an Rabatt gegenüber dem Weltmarktpreis für die Nordsee-Sorte Brent geben könnten. Traditionell wird Urals auf den Märkten mit einem Abschlag gegenüber Brent gehandelt.

Folgen der Preisgrenze unklar

EU und G-7 haben eine Preisobergrenze von 60 Dollar pro Barrel für russisches Öl festgelegt. Das liegt unter dem derzeitigen Marktpreis. Die russische Führung machte zuletzt deutlich, dass sie sich auf keinen Fall dieser Preisobergrenze unterwerfen werde.

Energieminister Alexander Nowak prophezeite einen deutlichen Anstieg des Ölpreises auf den Weltmärkten durch die Einschränkungen, die der Westen verhängt habe. Experten sind über die Folgen des Beschlusses noch uneins.

Verzögerung im Schiffsverkehr offenbar nicht wegen Preisdeckels

Der Stau im Tankerverkehr von den russischen Schwarzmeer-Häfen zum Mittelmeer ist Vertretern der G-7-Länder zufolge nicht das Ergebnis der Preisobergrenze für russisches Öl, sondern auf eine neue türkische Versicherungsvorschrift zurückzuführen.

Von den 20 betroffenen Rohöltankern scheinen alle bis auf einen kasachisches – und nicht russisches – Öl zu transportieren und würden „in keinem denkbaren Szenario“ unter den Preisdeckel fallen.

Das erklärte eine mit der Angelegenheit vertraute Person aus G-7-Kreisen. „Die Preisobergrenze verlangt von den Schiffen nicht, dass sie sich für jede einzelne Reise um Versicherungsgarantien bemühen, wie es die türkische Regelung vorschreibt“, sagen mehrere Regierungsvertreter. „Die Störungen sind das Ergebnis der türkischen Regelung, nicht der Price-Cap-Politik“.