EU will Scheinselbstständigkeit zurückdrängen

Der EU-Rat für Beschäftigung und Soziales könnte heute die allgemeine Ausrichtung der Richtlinie für Plattformarbeit, also etwa für Essenslieferanten, beschließen. Die Arbeiterkammer (AK) fordert von ÖVP-Arbeitsminister Martin Kocher eine Zustimmung und den künftigen Einsatz für weitere Verbesserungen auf Basis des Richtlinienentwurfs. Es könnten zwar bis zu 4,1 Mio. Scheinselbstständige in der EU in reguläre Arbeitsverhältnisse gebracht werden. Die AK kritisiert jedoch „viele Ausnahmen“ im Richtlinienentwurf.

Derzeit arbeiten rund 28 Millionen Menschen für gut 500 Plattformen, bis 2025 sollen es 48 Millionen werden. Bei einer Umsetzung des Richtlinienentwurfs könnten laut EU-Kommission geschätzt zwischen 1,7 und 4,1 Menschen von Scheinselbstständigen zu Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern werden.

Mehr Rechtssicherheit für Arbeitgeber

Damit würden sie allgemeine Arbeitsrechte wie Ruhezeiten, Mindestlohn und Co. erlangen. Derzeit „fälschlich als Selbstständige eingestuft“ sind laut Kommission etwa 5,5 Mio. Menschen.

Der Entwurf soll auch den Plattformen Rechtssicherheit bringen. Bisher ergingen mehr als 100 Gerichts- und 15 Verwaltungsentscheidungen zum Beschäftigungsstatus von Personen, die über Plattformen in der EU tätig sind. Gleiche Wettbewerbsbedingungen sollen ebenso entstehen.