Novelle zu Rasern in Begutachtung

Extreme Raserei soll in Österreich künftig schärfer sanktioniert werden. Die entsprechenden Novellen hat das Verkehrsministerium heute in eine sechswöchige Begutachtung geschickt. Fahrzeuge sollen künftig beschlagnahmt und in weiterer Folge versteigert werden können. Lenkern soll bei hohen Geschwindigkeitsübertretungen auch auf jeden Fall an Ort und Stelle der Führerschein abgenommen werden.

Bei extremen Geschwindigkeitsüberschreitungen sei das Gefährdungspotenzial so hoch, dass das Fahrzeug wie eine Waffe eingesetzt werden kann und damit daher eine immense Gefahr für Leib und Leben anderer Verkehrsteilnehmer verbunden sein kann, heißt es in den Erläuterungen zur Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO).

Damit wurde begründet, warum es „gewisse verfahrensrechtliche Abweichungen von den allgemeinen Regelungen des Verwaltungsstrafgesetzes“ gibt, sprich: Beschlagnahme und Verfall in der StVO verankert werden sollen.