Einigung auf Bremse für Import CO2-lastiger Waren

Verhandler des Europäischen Parlaments und der Regierungen der EU-Staaten haben sich auf eine Art Abwehrmechanismus gegen klimaschädliche Waren aus Drittländern verständigt, wie die derzeitige tschechische EU-Ratspräsidentschaft heute mitteilte.

Das CO2-„Grenzausgleichssystem“ soll dafür sorgen, dass die Anstrengungen der Union zur Reduktion von Treibhausgasemissionen nicht durch Einfuhren von CO2-intensiven Erzeugnissen aus anderen Ländern wieder zunichtegemacht werden. Außerdem soll die Verlagerung der Produktion aus der EU in Weltregionen verhindert werden, die beim Klimaschutz weniger ambitioniert sind als die Union selbst.

Die Regelung soll zunächst für Produkte wie Zement, Eisen und Stahl, Aluminium, Düngemittel sowie Strom und Wasserstoff gelten. Ab Oktober 2023 sollen Daten über die Emissionen dieser Güter gesammelt werden.

Kosten sollen vergleichbar sein

Funktionieren soll das System nach Angaben der EU-Kommission, indem Importeure gezwungen werden, für die Einfuhr von bestimmten Produkten Verschmutzungszertifikate zu kaufen. Diese sollen dem CO2-Preis entsprechen, der gezahlt worden wäre, wenn die Waren nach den EU-Regeln für die Bepreisung von CO2-Emissionen hergestellt worden wären.

Nur wenn ein Nicht-EU-Hersteller nachweisen kann, dass er bereits einen Preis für das CO2-Äquivalent seines Produkts bezahlt hat, kann sich der EU-Importeur die entsprechenden Kosten voll anrechnen lassen. Das soll zu vergleichbaren Kosten für Importgüter und in der EU produzierte Produkte führen.