NR segnete Gehaltsplus für öffentlichen Dienst ab

Der Nationalrat hat gestern mit den Stimmen von ÖVP und Grünen, aber auch von SPÖ und FPÖ, eine Dienstrechtsnovelle beschlossen, die als Kern den Gehaltsabschluss für den öffentlichen Dienst beinhaltet. Dieser bringt ein Plus zwischen 7,15 und 9,41 Prozent.

Im Schnitt beträgt die Erhöhung 7,32 Prozent, das gilt auch für die Zulagen. Die Novelle beinhaltet außerdem höhere Einstiegsgehälter und höhere Überstundenzuschläge für Teilzeitbeschäftigte.

Neuer Bestellmodus für OGH-Spitze

Mitbeschlossen wurde ein neuer Bestellmodus für die Spitze des Obersten Gerichtshofs (OGH). Bei der Auswahl von Präsident oder Präsidentin und Vizepräsidenten wird künftig ein Personalsenat eingebunden und damit der Kritik an mangelnder Transparenz begegnet.

Dem Senat werden neben den Wahlmitgliedern des Personalsenats und des Außensenats des OGH auch die dienstälteste Präsidentin bzw. der dienstälteste Präsident eines Oberlandesgerichts angehören. Die endgültige Entscheidung bleibt – wie bei anderen Bestellungen – in den Händen der Justizministerin bzw. des Justizministers.

Grundgehälter erhöht

In dem Paket ist zudem eine Anpassung des Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetzes an das für die Privatwirtschaft geltende Landarbeitsgesetz enthalten. Auch höhere Grundgehälter für Polizeischüler, Justizwache-Aspiranten und Militärpersonen auf Zeit, eine bessere Entlohnung von Richteramtsanwärtern sowie eine Ausweitung von „Fachkarrieren“ wurden mitbeschlossen.

Während alle anderen Fraktionen die Novelle lobten, verteidigte Gerald Loacker die Ablehnung durch die NEOS. Er gönne den Mitarbeitern im öffentlichen Dienst die „respektable“ Erhöhung, die Steuerzahler seien bei den Verhandlungen aber schlecht vertreten gewesen. Bereits im Oktober habe Vizekanzler und Beamtenminister Werner Kogler (Grüne) Besserstellungen verkündet und dann erst die Gehaltsverhandlungen aufgenommen, kritisierte Loacker.

Kogler verteidigte das und hob das in der Novelle enthaltene Attraktivierungspaket hervor. Der öffentliche Dienst müsse Schritt halten können, denn man sei mit den Privaten in Konkurrenz am Arbeitsmarkt.