Strafhöhe bestätigt: Hessenthaler scheitert mit Berufung

Der als „Ibiza-Detektiv“ bekanntgewordene Julian Hessenthaler hat vor Gericht die nächste Niederlage einstecken müssen. Sein Anwalt Oliver Scherbaum bestätigte einen Bericht von „Exxpress“, wonach das Oberlandesgericht Wien seiner Berufung gegen die Strafhöhe von dreieinhalb Jahren nicht stattgegeben hat. Dabei handelt es sich freilich um ein Suchtgiftdelikt. Die Ermittlungen zum „Ibiza-Video“ wurden heuer eingestellt.

Hessenthaler hatte sich davor auch an den Obersten Gerichtshof mit einer Nichtigkeitsbeschwerde gewandt. Diese war ebenfalls abgewiesen worden. Der Detektiv muss zudem in Haft bleiben. Das Gericht hat von Amts wegen eine bedingte Entlassung geprüft, diese aber nicht ausgesprochen.

In Österreich ist das gerichtliche Verfahren um das Suchtgiftdelikt damit erledigt. Scherbaum betonte aber, dass man eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) vorbereite.