Geldbörse
ORF.at/Patrick Bauer
2023

Wo der Fiskus Änderungen vornimmt

Die Teuerung hat 2022 den höchsten Wert seit sieben Jahrzehnten erreicht: Das prägte das vergangene Jahr und spiegelt sich in zahlreichen Neubestimmungen für 2023 wider. Etwa entfällt bei den Sozialleistungen der bisher jährliche Wertverlust, die kalte Progression gehört der Vergangenheit an. Neuerungen gibt es auch im Mietrecht, im Straßenverkehr und bei der Pflege. Die Strompreisbremse soll die exorbitant gestiegenen Energiepreise abfedern.

2023 soll die Inflation zwar unter die historische Marke von über zehn Prozent zurückgehen, aber immer noch auf einem überdurchschnittlich hohen Niveau verweilen: Das Wirtschaftsforschungsinstitut (WIFO) rechnet mit rund 6,5 Prozent. Entsprechend hoch fallen die Gehaltssteigerungen in vielen Bereichen aus, sei es im öffentlichen Dienst, im Handel, bei den Metallern oder der Bahn. Die Pensionssteigerung beträgt zwischen 5,8 und 10,2 Prozent.

Bei den Sozialleistungen entfällt der bisherige jährliche Wertverlust – sie werden mit 2023 automatisch valorisiert. Umfasst sind davon Kranken-, Rehabilitations- und Wiedereingliederungsgeld, Umschulungsgeld, Kinderbetreuungsgeld und Familienzeitbonus, ebenso Familienbeihilfe, Mehrkindzuschlag und Kinderabsetzbetrag. Im September folgt die Studienbeihilfe. Aufgestockt werden die Leistungen 2023 voraussichtlich um 5,8 Prozent. Schon bisher wertangepasst wurden etwa Pflegegeld und Sozialhilfe. Weiterhin nicht umfasst sind Arbeitslosengeld und Notstandshilfe.

Grafik zur Entwicklung der Gehälter 2023
Grafik: APA/ORF.at; Quelle: WIFO/APA

Ende der kalten Progression

Auch die Abschaffung der kalten Progression zielt darauf ab, die Auswirkungen der Teuerung abzufedern. Bei der Abschaffung müssen die Tarifstufen bei der Einkommensbesteuerung bzw. in weiterer Folge auch die Absetzbeträge jährlich an die Inflation angepasst werden. Genau das geschieht ab 1. Jänner. Zwei Drittel der Einnahmen durch die kalte Progression fließen künftig automatisch zurück an die Steuerzahler. Das letzte Drittel soll vor allem geringere Einkommen entlasten. Auch Unternehmer erwarten im Jahr 2023 einige Änderungen. Im Zuge der „ökosozialen Steuerreform“ wird der Körperschaftssteuersatz von derzeit 25 Prozent auf 24 Prozent gesenkt.

Im Jahresfinish 2022 haben sich ÖVP und Grüne noch auf die Reform der Maklergebühren geeinigt: Ab 1. Juli gilt bei der Wohnungsvermietung das Bestellerprinzip. Das heißt, dass nur noch der- oder diejenige, der oder die einen Makler beauftragt, diesen auch bezahlen muss. Bisher müssen immer Mieter Maklergebühren – in Höhe von bis zu zwei Bruttomonatsmieten – bezahlen, auch wenn der Vermieter einen Makler herangezogen hat.

Strompreisbremse tritt in Kraft

Teuerungen kommen an anderen Fronten daher: Die stark gestiegenen Gas- und Strompreise kommen nach und nach auch bei den Bestandskunden und -kundinnen an. So haben mehrere große Energieversorger angekündigt, die Preise für bestehende Haushaltskunden zu erhöhen. Vorerst keine weitere Preiserhöhung ist in Wien und Niederösterreich zu erwarten – die beiden Landesenergieversorger Wien Energie und EVN haben diesen Schritt schon 2022 vollzogen.

Kompensiert werden die hohen Preise bis Juni 2024 zum Teil durch die Strompreisbremse der Bundesregierung. Der Staat stützt den Energiepreis mit bis zu 30 Cent pro kWh, bis zu einem Jahresverbrauch von 2.900 Kilowattstunden. Die Haushalte werden so im Schnitt mit 500 Euro jährlich entlastet.

Auto an einer Tanstelle
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Für Besitzer und Besitzerinnen eines Fahrzeugs mit Verbrennungsmotor wird es zunehmend teurer

Teurer wird es in jedem Fall für Auto- und Motorradfahrerinnen. Die mit 1. Oktober 2022 eingeführte CO2-Bepreisung wird mit 1. Jänner von 30 auf 32,50 Euro pro Tonne CO2 erhöht. Damit dürfte sich Benzin an den Tankstellen um etwa 0,7 Cent je Liter verteuern, Diesel um 0,8 Cent. Eigentlich wäre eine Erhöhung der CO2-Steuer um fünf Euro pro Tonne geplant gewesen, allerdings gibt es einen gesetzlichen Mechanismus, wonach die Erhöhung halbiert werden kann, wenn die Preise fossiler Energieträger um mehr als 12,5 Prozent gestiegen sind – das ist heuer der Fall.

Schärfe gegen Raser

Besonders kostspielig könnte es für Raser werden – ihnen droht die Beschlagnahmung und in letzter Konsequenz die Versteigerung ihrer Autos. Das soll mit der 34. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) kommen, der Entwurf ist bis 20. Jänner in Begutachtung. Für extreme Geschwindigkeitsüberschreitungen (60 bzw. 70 km/h) soll außerdem der Strafrahmen erhöht werden – hierfür ist künftig eine Geldstrafe von 500 bis 7.500 Euro fällig. Wer trotz vorhandenen Lenkverbots am Steuer erwischt wird, muss künftig 700 bis 2.200 Euro Strafe zahlen. Bei Geschwindigkeitsübertretungen von mehr als 40 km/h innerorts bzw. 50 km/h außerorts erfolgt künftig immer die vorläufige Abnahme des Führerscheins.

Billiger werden hingegen Elektroautos: Zusätzlich zu den bestehenden Förderungen kann bei der betrieblichen Anschaffung eines E-Autos ab 1. Jänner 2023 ein Investitionsfreibetrag von 15 Prozent der Anschaffungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Eine Änderung gibt es bei der Förderung für Plug-in-Hybride: Sie müssen ab kommendem Jahr 60 Kilometer rein elektrisch zurücklegen können, um für eine Förderung von 2.500 Euro infrage zu kommen. Bisher waren 50 Kilometer ausreichend.

Mehr Investitionen im Pflegebereich

In der Pflege kommt ein Bonus für pflegende Angehörige, für die Beschäftigten eine Aufwertung der Nachtarbeit und eine sechste Urlaubswoche ab dem 43. Lebensjahr. Schwere geistige oder psychische Beeinträchtigung wird beim Pflegegeld stärker berücksichtigt. Auch eine Aufstockung der Förderung für die 24-Stunden-Betreuung daheim ist geplant – um circa 16,67 Prozent. Neuerlich ausbezahlt wird der Gehaltsbonus für die in der Pflege Tätigen. Der erstmals 2022 gewährte Bonus lag bei rund 2.000 Euro brutto und wurde im Dezember ausbezahlt. 2023 soll der Zuschuss möglichst monatlich ausgezahlt werden – die genaue Höhe ist noch nicht fixiert.

Pflegekraft bezieht ein Bett
ORF.at/Christian Öser
Im Pflegebereich sind einige Nachjustierungen vorgesehen, fraglich bleibt, ob sie der Personalknappheit entgegenwirken können

Pflegeschulen werden mit Herbst normaler Teil des Schulsystems, bisher wurden diese nur im Schulversuch angeboten. An den fünfjährigen Höheren Lehranstalten für Pflege und Sozialbetreuung bekommt man neben der Matura auch den Abschluss als Pflegefachassistenz oder Sozialbetreuer, an den dreijährigen Fachschulen für Sozialberufe mit Pflegevorbereitung (BMS) können die Lehrinhalte einer weiterführenden Pflegeausbildung (z. B. Pflegeassistenz) vorgezogen werden. Im Endausbau sollen 8.000 Ausbildungsplätze zur Verfügung stehen, die Regierung will damit die Personalknappheit in der Pflege verringern.

Für ältere Menschen könnte auch eine Änderung bei der Kreditvergabe relevant werden: Banken sollen künftig die Rückzahlungswahrscheinlichkeit und das Vorhandensein von Sicherheiten stärker einbeziehen dürfen als die statistische Lebenserwartung des Kreditnehmers. Möglich gemacht werden soll das über eine Novelle des Hypothekar- und Immobiliengesetzes. Diese soll am 1. April 2023 in Kraft treten. Beschlossen ist das allerdings noch nicht.

Gratisimpfungen werden ausgeweitet

Auch im Gesundheitsbereich treten Änderungen in Kraft: Ab Februar wird die HPV-Impfung bis zum vollendeten 21. Lebensjahr gratis abgegeben. Ab Herbst ist bei der Grippeimpfung für alle ab 18 nur noch die Rezeptgebühr zu entrichten – die um 20 Cent auf 6,85 Euro steigt. Für die Befreiung dürfen Alleinstehende ein Einkommen von nicht mehr als 1.110,26 Euro und Ehepaare nicht mehr als 1.751,56 Euro monatlich haben.