VfGH prüft Verstaatlichung von Asylbetreuung

Die Verstaatlichung der Betreuung von Asylwerberinnen und Asylwerbern wirft für den Verfassungsgerichtshof (VfGH) Fragen auf. Er hat beschlossen, Bestimmungen im Gesetz für die Bundesbetreuungsagentur (BBU-G) sowie im Verfahrensgesetz des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA-VG) auf ihre Verfassungsmäßigkeit zu prüfen.

Im Fokus stehen die Nähe der BBU vor allem zum Innenministerium und die Unabhängigkeit der Beratung bzw. Betreuung.

Kostenlose Rechtsberatung für Asylwerbende

In einer Aussendung wurde heute betont, dass laut BFA-VG Asylwerbenden für Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) von Amts wegen kostenlos ein Rechtsberater zur Seite zu stellen ist.

Dessen Aufgabe sei es, die Betroffenen bei der Einbringung einer Beschwerde an das BVwG zu unterstützen. Auf Ersuchen des zu Beratenden habe der Berater auch im Verfahren zu vertreten.

Seit Juni 2019 ist ausschließlich die Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU), die zu 100 Prozent im Eigentum des Bundes steht, damit betraut, diese Rechtsberatung durchzuführen.

Neuorganisation unter Türkis-Blau

Der VfGH verweist darauf, das die Geschäftsführung vom Innenministerium, die Bereichsleitung Rechtsberatung vom Justizministerium bestellt wird. Zuvor konnten auch Vereine derartige Beratungen durchführen. Die Neuorganisation wurde noch unter der ÖVP-FPÖ-Koalition in die Wege geleitet.