Berufung gegen ein Todesurteil im Iran

Im Iran hat der Oberste Gerichtshof der Berufung eines zum Tode verurteilten Demonstranten stattgegeben. Es habe Mängel bei der Untersuchung des Falles von Saman Saidi Jasin gegeben, erklärten die Justizbehörden gestern laut ihrem Informationsdienst Misan. In einem zweiten Fall sei das Urteil bestätigt worden.

Zunächst hatten die Behörden mitgeteilt, es sei in zwei Fällen der Berufung stattgegeben worden, und die Verfahren gegen Jasin und Mohammad Kobadlu würden an die Gerichte zurücküberwiesen, die die Urteile gefällt hätten. Nun teilte Misan mit, der Gerichtshof habe seine eigenen Angaben korrigiert: Die Berufung von Jasin sei angenommen worden. „Die Berufung von Mohammad Kobadlu wurde nicht angenommen, das Urteil wurde bestätigt.“

Wegen der im September ausgebrochenen landesweiten Proteste gegen die Führung des Landes wurden in diesem Monat bereits zwei Menschen hingerichtet. Der 23-jährige Mohsen Schekari wurde beschuldigt, im September eine Hauptstraße blockiert und ein Mitglied der paramilitärischen Basidsch-Miliz mit einem Messer verletzt zu haben. Madschid Resa Rahnaward, ebenfalls 23, wurde beschuldigt, zwei Basidsch-Mitglieder erstochen zu haben. Beide wurden gehängt.