Protokoll: Ausnahmen bei Taliban-Arbeitsverbot für Frauen

Ein Arbeitsverbot der Taliban für Frauen in Nichtregierungsorganisationen sieht einem Sitzungsprotokoll zwischen Vertretern der UNO und der islamistischen Führung in Afghanistan zufolge mehrere Ausnahmen vor. Das Treffen zwischen dem Wirtschaftsminister der Taliban, Din Mohammed Hanif, und dem geschäftsführenden Chef der UNO-Mission in Afghanistan (UNAMA), Ramiz Alakbarov, fand gestern statt.

Weibliche Angestellte der Vereinten Nationen und ausländische Angestellte von NGOs seien demnach von dem Arbeitsverbot ausgenommen, genauso wie alle Frauen, die im Gesundheitsbereich arbeiteten, heißt es in einem Protokoll.

Verschleierungsverbot ausschlaggebend

Die Taliban reagierten heute zunächst nicht auf eine Anfrage zu dem Treffen. Das Arbeitsverbot hat im Land und international heftige Reaktionen hervorgerufen. Mehrere für das Land wichtige Hilfsorganisationen, darunter das International Rescue Committee (IRC), die Norwegische Flüchtlingshilfe (NRC) und die Welthungerhilfe, setzten bereits ihre Arbeit aus.

Das Wirtschaftsministerium in Kabul begründete seine am Samstag veröffentlichte Forderung nach Suspendierung der Mitarbeiterinnen damit, dass sich die Frauen angeblich nicht ordentlich verschleierten und damit gegen Vorschriften in dem islamischen Land verstießen. Das bekräftigte Minister Hanif laut Protokoll auch gegenüber Alakbarov.