Rechnungshof veröffentlichte heuer 50 Prüfberichte

Der Rechnungshof (RH) hat im Jahr 2022 insgesamt 50 Prüfberichte veröffentlicht. Sieben Rechenschaftsberichte von Parteien wurden veröffentlicht, geht aus dem heute herausgegebenen Tätigkeitsbericht hervor. Im kommenden Jahr werde der RH zusätzliche Kontrollrechte durch das novellierte Parteiengesetz erhalten, etwa die Prüfung politischer Parteien, hielt Präsidentin Margit Kraker fest. Man werde alle Aufgaben objektiv, sachlich und verantwortungsvoll erfüllen.

„Die vielfältige Arbeit des Rechnungshofes ist niemals Selbstzweck“, betonte Kraker zur „Halbzeit“ ihrer Wirkungsperiode. „Sie dient dazu, bestehende Probleme aufzuzeigen und das staatliche Wirken zu verbessern.“ Krakers Appell: „Machen wir doch in Zukunft alle die Dinge besser! Schaffen wir ein gemeinsames Verständnis über zentrale Herausforderungen und treten wir in einen Dialog!“

Der Rechnungshof selbst wolle Mut zu Entscheidungen machen, fordere dazu aber immer Transparenz, Nachvollziehbarkeit, eine schlüssige Folgenabschätzung sowie eine vollständige Dokumentation und Rechenschaft über den Umgang mit Steuermitteln ein.

Unzulässige Parteispenden

Zu den Sonderaufgaben des Rechnungshofes gehören schon jetzt die Kontrolle und Veröffentlichung der Rechenschaftsberichte politischer Parteien. „Aufgrund von Anhaltspunkten für Verstöße gegen das Parteiengesetz erstattete der Rechnungshof eine Vielzahl an Mitteilungen an den Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat (UPTS)“, heißt es im Tätigkeitsbericht.

Konkret erwähnt werden bei der SPÖ eine mögliche unzulässige Spende im Zusammenhang mit der Miete für die Parteizentrale Löwelstraße, vermutete Verstöße im Zusammenhang mit der Einhaltung der Wahlkampfkostenobergrenze bei der ÖVP und auch Unregelmäßigkeiten bei allen anderen Parlamentsparteien. 20 Parteispenden wurden gemeldet.

Empfehlungen wirken

Auch die CoV-Pandemie beschäftigte den Rechnungshof ein weiteres Jahr. 2022 wurden 22 Covid-Prüfungen durchgeführt. Mit Ende des Jahres war rund die Hälfte davon veröffentlicht. Als weiterer Schwerpunkt wird im Tätigkeitsbericht unter anderem die Sozialversicherungsreform genannt. Für Aufsehen hatte der Bericht vor allem dadurch gesorgt, dass die von der einstigen türkis-blauen Regierung versprochene „Patientenmilliarde“ laut den Prüfern „nicht darstellbar“ ist – diese also nie zustande gekommen ist.

Unterstreichen will der RH in seinem Tätigkeitsbericht aber auch, dass die Empfehlungen tatsächlich wirken. Konkret sei das in 89,1 Prozent der Fälle geschehen, lautet die Bilanz zu den Nachfrageverfahren. Zentrale Empfehlungen seien also entweder umgesetzt worden oder deren Umsetzung zumindest zugesagt worden.