Bericht: Iran will Strafreform bei Kopftuchzwang

Der Iran plant einem Bericht zufolge eine Strafreform bei Verstößen gegen den Kopftuchzwang. Wie die reformorientierte Zeitung „Schargh“ heute berichtete, liegt ein entsprechender Entwurf der Regierung vor. Die geplante Reform der amtierenden Hardliner bedeutet demnach aber keine großen Änderungen oder gar eine grundsätzliche Lockerung der islamischen Kleidungsvorschriften.

Nach Informationen der Zeitung sieht die Reform vor, dass Frauen bei Verstößen gegen die Kopftuchpflicht zuerst vorgeladen werden sollen. Falls sie bisher keine Polizeieinträge haben, können die Beschuldigten einer Strafe entgehen, wenn sie schriftlich versichern, dass sich der Verstoß nicht wiederholt.

Liegen jedoch bereits Einträge vor oder verweigern Frauen die Unterschrift, drohen verschiedene Strafen. In der Reform ist laut des Zeitungsberichtes unter anderem die Rede von Sozialstunden, „Umerziehungskursen“, Ausreiseverboten, Beschäftigungsbeschränkungen und Geldbußen.

Bedenken bei Unterstützung in Gesellschaft

Der Autor des „Schargh“-Artikels kritisierte, dass das Gesetz keine gesellschaftliche Unterstützung finden werde. Seit mehr als drei Monaten demonstrieren Iranerinnen und Iraner gegen die repressive Politik.

In der Reform wurde laut der Zeitung die Religionspolizei nicht mehr erwähnt. Schon seit Monaten ist sie fast gänzlich von den Straßen verschwunden, viele Frauen in Irans Metropolen tragen inzwischen kein Kopftuch mehr. Immer wieder gibt es Berichte darüber, dass die Behörden die Kleidungsregeln künftig etwa mit moderner Überwachungstechnologie verfolgen wollen.

Weiteres Todesurteil ausgesprochen

Die Justiz im Iran verurteilte unterdessen einen weiteren Mann wegen dessen Beteiligung an den seit Monaten andauernden Protesten zum Tode. Arshia Takdastan sei der „Korruption auf Erden“ und des „Krieges gegen Gott“ schuldig gesprochen worden, berichtete der Internetdienst Misan Online der iranischen Justizbehörde.

Takdastan sei der „Anführer einer Menge auf dem Hauptplatz der Stadt Noschahr“ im Norden des Landes gewesen und habe dabei „schwere Straftaten begangen“, berichtete Misan Online weiter. Über das Alter des Verurteilten und das Datum seiner Festnahme machte die Behörde keine Angaben. Der Verurteilte kann gegen das Urteil Berufung einlegen.