Polizeigewalt: Beschwerdestelle soll 2023 kommen

Die vom Innenministerium bereits für 2021 angekündigte unabhängige Beschwerdestelle für Fälle von Polizeigewalt wird 2023 realisiert. Wie die APA gestern berichtete, soll das im Regierungsübereinkommen enthaltene Vorhaben zu Beginn der zweiten Jahreshälfte legistisch umgesetzt werden.

Bis die Beschwerdestelle ihre Arbeit aufnehmen kann, dürften zur Schaffung organisatorischer Strukturen noch einige Monate vergehen, hieß es. Das Innenministerium verspricht sich von der Beschwerdestelle eine Spezialisierung und Professionalisierung bei der Aufklärung von möglichen Polizeiübergriffen.

Ministerium: Verzögerung wegen Pandemie

Dass es bei der Einrichtung zu Verzögerungen kam, führte das Ministerium gegenüber der APA zuletzt auf die Pandemie zurück. Menschenrechtsorganisationen und NGOs verlangen seit Jahren, dass bei behaupteter oder erwiesener Polizeigewalt unabhängig und weisungsfrei ermittelt wird, und kritisieren, dass in derartigen Fällen die Erhebungen nach wie vor von polizeilichen Dienstbehörden gegen Kollegen aus den eigenen Reihen geführt werden.

„Eine wirklich unabhängige Beschwerdestelle müsste außerhalb des Innenministeriums angesiedelt sein. Die Organe müssen mit polizeilichen Befugnissen ermitteln können und unabhängig und weisungsfrei sein“, so der Wiener Rechtsanwalt Clemens Lahner, der immer wieder von Polizeiübergriffen Betroffene vor Gerichten und Verwaltungsbehörden vertritt.

„Nicht nur die von polizeilichen Amtshandlungen Betroffenen haben ein Interesse daran, dass Vorwürfe wegen Fehlverhaltens und insbesondere Polizeigewalt aufgeklärt werden, sondern auch die Allgemeinheit und all jene Polizisten und Polizistinnen, die anständige Arbeit leisten“, so Lahner im Gespräch mit der APA. Warum es noch immer keinen Gesetzesentwurf gebe, „ist mir schleierhaft“, sagte der Jurist.