Prozess gegen Berliner Flüchtlingshelferin fortgesetzt

Nach mehr als einjähriger Unterbrechung ist in Griechenland heute der Gerichtsprozess gegen die in Deutschland lebende syrische Flüchtlingshelferin Sarah Mardini und 23 weitere Aktivisten und Aktivistinnen wiederaufgenommen worden.

Die griechische Justiz wirft den Flüchtlingshelfern Spionage, Menschenhandel, Geldwäsche und gesetzwidrige Nutzung von Funkfrequenzen vor. Die Angeklagten hatten Geflüchteten bei der Überfahrt über das Mittelmeer auf die griechische Insel Lesbos geholfen. Kritikerinnen und Kritiker sehen das Verfahren als politisch motiviert an.

Drohende Haftstrafen

Mardini und der mitangeklagte deutsch-irische Rettungsschwimmer Sean Binder hatten 2018 mehr als drei Monate in Untersuchungshaft in Griechenland verbracht. Im Falle einer Verurteilung drohen ihnen Haftstrafen.

Mardini und ihre Schwester, die Olympiaschwimmerin Yusra Mardini, waren im Jahr 2015 aus Syrien geflohen. In einem Schlauchboot voller Geflüchteter versuchten die beiden Leistungsschwimmerinnen, von der türkischen Küste zur griechischen Insel Lesbos zu gelangen. Als das Boot in Seenot geriet, schwammen Sarah und Yusra stundenlang und zogen das Boot mit den 18 Insassen an einem Tau hinter sich her. Später ließen sich beide in Berlin nieder.

Vorwurf der Schlepperei

Sarah Mardini engagierte sich für die Hilfsorganisation Emergency Response Centre International (ERCI). Die griechischen Behörden vergleichen ERCI mit einem Schlepperring. Sie werfen Mardini und den anderen Aktivisten vor, Geflüchteten bei der Einreise nach Griechenland geholfen und dabei auch mit organisierten Schleppern zusammengearbeitet zu haben. Die Beschuldigten weisen das zurück.

Yusra Mardini nahm als Mitglied einer Flüchtlingsmannschaft an den Olympischen Spielen in Rio 2016 und Tokio 2020 teil. Die Geschichte der Schwestern wurde für den Streamingdienst Netflix unter dem Titel „Die Schwimmerinnen“ verfilmt, der Film wurde im November veröffentlicht.