Keine Spur von Krisensicherheitsgesetz

Das Krisensicherheitsgesetz lässt weiter auf sich warten. Im vergangenen November hieß es vonseiten der ÖVP-Grünen-Regierung, dass man den Entwurf nach der Präsentation in eine sechswöchige Begutachtung schicken werde. Das ist bis heute nicht passiert. Details erfährt man auch auf Nachfragen nicht.

Das Innenministerium teilte in einer E-Mail mit, dass „gegenwärtig noch Abstimmungen und Gespräche auf parlamentarischer Ebene“ stattfinden würden. Auf die Fragen, ob es Änderungsbedarf am bereits vorgestellten Entwurf gebe, warum es noch zu keiner Begutachtung gekommen und wann mit einem Nationalratsbeschluss zu rechnen sei, gab es keine Antworten.

Anfragen an das Gesundheitsministerium und an das Verteidigungsministerium blieben inhaltlich unbeantwortet. Die Büros von Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) und Verteidigungsministerin Klaudia Tanner (ÖVP) verwiesen auf das für das Gesetz zuständige Innenressort. Noch vor zwei Monaten präsentierten Innenminister Gerhard Karner (ÖVP), Tanner und Rauch gemeinsam den neuen Entwurf.

Opposition berichtet von Funkstille

Mit dem Vorhaben soll Österreich besser auf Krisen vorbereitet sein. Kernpunkte des siebenseitigen Gesetzes sind die Definition von Krise, die Errichtung eines Lagezentrums, die Bestellung eines Krisenkoordinators und die Koordination zwischen allen Akteuren. Der jüngste Entwurf, der ORF.at vorliegt, sieht auch eine Verfassungsänderung vor. Für einen Beschluss benötigt die Koalition deshalb die Stimmen von SPÖ oder FPÖ.

Die Opposition zeigte sich aber nach der Präsentation wenig begeistert vom Entwurf und kündigte an, diesen so nicht zu unterstützen. Es folgte eine „atmosphärische“ Runde zwischen allen Fraktionen, danach noch eine Runde auf Referentenebene. Seither herrsche Funkstille, sagen die Oppositionsparteien gegenüber ORF.at.

Dass es bisher nicht zu der angekündigten Begutachtung kam, ist wohl dem Nein und der Kritik von SPÖ, FPÖ und NEOS geschuldet. Es ist aber jederzeit möglich, diesen Schritt nachzuholen. Die Frage lautet nur, ob und welche Änderungen die Regierung noch vornimmt. Wird etwa die geplante Verfassungsänderung, mit der die Regierung das Bundesheer ausdrücklich bei bestimmten Krisen heranziehen kann, gestrichen, könnten ÖVP und Grüne das Gesetz allein beschließen.

Oft angekündigt, wenig Fortschritt

Die Geschichte des Krisensicherheitsgesetzes erinnert an viele andere Vorhaben, die in der Warteschleife liegen. Im Regierungsprogramm ist oft von Krisenvorsorge die Rede. Spruchreif wurde ein eigenes Gesetz aber erst im August 2020. Mit Blick auf das Coronavirus-Krisenmanagement kündigte der damalige Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) nach der Sommerpause in einer „Erklärung zur aktuellen Lage“ ein neues Krisensicherheitsgesetz an.

14 Monate später, aber nicht zufällig am Nationalfeiertag 2021 einigte sich die Regierung bei einem Sonderministerrat auf einen „alsbaldigen Beginn der Begutachtung“. Geplant war der November 2021, parallel dazu sollten Gespräche mit der Opposition laufen. Damals hieß der Bundeskanzler Alexander Schallenberg und der Innenminister Karl Nehammer (beide ÖVP). Erste Entwürfe für das Lagezentrum im Innenressort kursierten bereits.

Doch das Gesetz versandete. Schon damals hieß es vonseiten der Opposition, dass sich seit der Ankündigung nicht viel getan habe. Im Frühjahr 2022 argumentierte die Regierung, man wolle den Entwurf unter anderem wegen des Kriegs in der Ukraine überarbeiten. Ein halbes Jahr später sagte der amtierende Innenminister Karner bei der Präsentation des Entwurfs: „Gut Ding braucht Weile.“