Raumplanung Burgenland: Bund beeinsprucht Gesetz erneut

Die Bundesregierung beeinsprucht heute im Ministerrat das burgenländische Raumplanungsgesetz – erneut, wie Ö1 von Regierungsvertretern vorab angekündigt wurde. Begründet wird das unter anderem damit, dass die in der vergangenen November beschlossenen Novelle enthaltene höhere Windkraft- und Photovoltaikabgabe Bundesinteressen gefährdet.

Das burgenländische Raumplanungsgesetz hatte bereits im Februar 2021 wegen der erwähnten Abgabe für einen Einspruch der Bundesregierung gesorgt. Man einigte sich dann aber auf einen Maximalbetrag. Im November 2022 novellierte der burgenländische Landtag das Gesetz jedoch und erhöhte die Maximalbeträge deutlich.

Für Betreiber von PV-Anlagen sollte nun ein Maximalbetrag von 6.500 Euro pro Hektar statt 1.400 Euro gelten und für Windkraftanlagen maximal 17.600 Euro pro Megawatt statt 3.000 Euro.

Bund sieht Ziel für Ausbau der Erneuerbaren gefährdet

Diese „exorbitante“ Erhöhung konterkariere aber die österreichischen Erneuerbaren-Ausbauziele „in höchstem Ausmaß“, hieß es dazu aus der Regierung. Die Abgabe stehe „im starken Gegensatz“ zum Regierungsprogramm, das das Ziel verfolge, die Stromversorgung bis 2030 auf 100 Prozent Ökostrom bzw. Strom aus erneuerbaren Energieträgern umzustellen und Österreich bis 2040 klimaneutral zu machen.

Diese schwerwiegenden Bedenken würden daher den Einspruch gemäß Paragraf 9 Abs. 2 des Finanz-Verfassungsgesetzes 1948 (F-VG) rechtfertigen.

Im Umweltministerium sprach man von einer „willkürlichen Erhöhung“, die im Gegensatz zum 2030-Ziel stehe und die Planungssicherheit gefährde. Mit Blick auf Russland seien Bund und Länder viel eher gefordert, den Ausbau erneuerbarer Energieversorgung zu forcieren und mögliche Hürden aus dem Weg zu räumen, wurde weiters betont.

Für Land ein „Fairnessbeitrag“

Der burgenländische Landesrat Heinrich Dorner (SPÖ) hatte bei der Präsentation im November gesagt, es handle sich bei der Abgabe um einen „Fairnessbeitrag“, den die Produzenten erneuerbarer Energien leisten sollen, da sie in der Energiekrise Gewinne einfahren würden. Das Geld fließt in den Sozial- und Klimafonds des Landes. Der tatsächlich zu bezahlende Betrag wird per Verordnung festgelegt.

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