Bericht: Reiseeinschränkungen nur teilweise effektiv

Während der Coronavirus-Pandemie haben die meisten EU-Maßnahmen nach Einschätzung des Europäischen Rechnungshofs die Nachverfolgung von Infektionen nur geringfügig erleichtert. Einzig das europaweite Covid-19-Zertifikat zum Nachweis einer Impfung, eines Tests oder einer überstandenen Infektion sei von den Mitgliedsstaaten stark genutzt worden und deshalb ein effektives Mittel gewesen, stellten die Rechnungsprüfer in einem gestern veröffentlichten Bericht fest.

So seien Reisebeschränkungen nach der Einführung des digitalen Nachweises europaweit vereinheitlicht und für Zertifikatinhaber später sogar vollständig aufgehoben worden. Andere Instrumente wurden von den Mitgliedsstaaten dagegen kaum genutzt. Das digitale Reiseformular zur Kontaktnachverfolgung zum Beispiel sei nur in vier EU-Staaten zum Einsatz gekommen, hieß es.

Zudem sei die überwiegende Mehrheit der knapp 27 Millionen Formulare, die bis Februar 2022 erstellt wurden, allein von einem Land ausgestellt worden – Italien. Auch eine Plattform für den Austausch der Formulare und ein Dienst zum Abgleich von Daten habe wenig Anklang gefunden.

Während der Pandemie war das Reisen in Europa und weltweit zeitweise nur unter strikten Auflagen wie Quarantäne- und Testpflichten möglich. Im März 2020 verhängten erste EU-Staaten Reiseverbote. Um Bürgerinnen und Bürgern das Reisen einfacher zu machen, versuchten die 27 EU-Staaten, sich auf europäischer Ebene abzustimmen. Für die Entwicklung von insgesamt vier technischen Hilfsmitteln stellte die EU-Kommission dem Rechnungshof zufolge 71 Mio. Euro zur Verfügung.

Lob von Rechnungsprüfern

Die Rechnungsprüfer loben in ihrem Bericht, dass die EU-Kommission rasch auf die Reisebeschränkungen der einzelnen Länder reagiert habe. Der Dienst zum Abgleich von Kontaktdaten zum Beispiel sei bereits sieben Monate nach Beginn der Pandemie einsatzbereit gewesen. Das Formular, das Reisende etwa zur Erfassung der Aufenthaltsdauer in einem Land ausfüllen sollten, sei zu spät gekommen – einige Länder hätten zu diesem Zeitpunkt bereits eigene Lösungen gefunden.

Das Covid-19-Zertifikat ermöglichte es während der Reisebeschränkungen, dass etwa ein Impfnachweis aus Österreich auf dem Handy auch an der Grenze zu Frankreich oder in einem Restaurant in Italien anerkannt wurde. Apps zur Kontaktnachverfolgung wie die CoV-Warn-App wurden den obersten Rechnungsprüfern zufolge in vielen EU-Ländern heruntergeladen. Sie ermöglichten es Nutzerinnen und Nutzern etwa, einen positiven CoV-Test zu melden, um andere vor einer möglichen Ansteckungsgefahr zu warnen.

In keinem anderen Land wurde diese Form der digitalen Kontaktnachverfolgung so intensiv genutzt wie in Deutschland: Von hier stammten in etwa 83 Prozent der über Apps erfassten Daten in der gesamten EU.