Justizministerin Alma Zadić und Verfassungsministerin Karoline Edstadler
APA/Georg Hochmuth
Korruptionsstrafrecht

Regierung stellte Gesetzesentwurf vor

Dreieinhalb Jahre nach Veröffentlichung des „Ibiza-Videos“ haben Justizministerin Alma Zadic (Grüne) und Kanzleramtsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) am Donnerstag die Eckpunkte einer Reform des Korruptionsstrafrechts präsentiert. Mit dem Gesetz will die Regierung „Lücken“ schließen, wie sie betonte. Der Entwurf soll nun acht Wochen lang begutachtet werden.

„Korruption ist Gift für die Demokratie“, sagte Zadic zu Beginn der Pressekonferenz. Mit diesen „Verschärfungen“ gehe die Regierung „entschieden gegen all jene vor, die durch Korruption unsere Demokratie nachhaltig schädigen“. Ministerin Edtstadler schlug in dieselbe Kerbe. „Auf allen Ebenen gehört Korruption unterbunden und mit der vollen Härte des Rechtsstaats verfolgt“, sagte sie.

Beide Ministerinnen verwiesen auf Umfragen, laut denen die Bevölkerung ein Korruptionsproblem in der Politik sieht. Deshalb sei die Reform so wichtig. Die Reform wurde schon vor längere Zeit angekündigt, wegen koalitionärer Meinungsverschiedenheiten musste aber länger als geplant verhandelt werden. Edtstadler sagte, dass das nun das „strengste Antikorruptionsgesetz der Welt“ werde. Aber: „Der Unschuldsvermutung muss zum Durchbruch verholfen werden.“

Zadic: „Gift für Demokratie“

Justizministerin Alma Zadic (Grüne) hat am Donnerstag den Gesetzesentwurf gegen Korruption vorgestellt. Korruption sei „Gift für die Demokratie“, sagte sie.

Mandatskauf auch für Dritte strafbar

Konkret sieht die Änderung vor, dass die Strafbarkeit des Mandatskaufs erweitert wird. Künftig soll es auch für Dritte strafbar sein, wenn sie „ihrem Kandidaten“ einen Listenplatz erkaufen. Ausgenommen sind „normale“ Parteispenden. Zadic sagte, dass illegal sei, „wenn sich etwa Oligarchen mit einer geheimen Bargeldzahlung an Parteiverantwortliche einen Wunschabgeordneten für den Nationalrat kaufen“. Die Strafbarkeit an sich beginnt, sobald das Mandat (auf Bundes-, Landes- und EU-Ebene) angetreten wird.

Mit der Erweiterung der Strafbarkeit will man verhindern, dass sich nicht gewählte Akteure und Akteurinnen Einfluss auf die heimische Gesetzgebung erkaufen. In den Parteien, die den Vorteil annehmen, ist der Verantwortliche für die entsprechende Listenerstellung strafbar. Gleichzeitig soll aber sichergestellt werden, dass die Parteien Listen weiterhin frei erstellen können.

Einen diesbezüglichen Verdacht gab es in der jüngeren Vergangenheit – nämlich, dass ein Mandatar nach Spenden aus dem Ausland vorgereiht wurde und dann auch tatsächlich zu einem Sitz im Nationalrat kam. Nachgewiesen werden konnte das nicht, weshalb auch die strafrechtlichen Ermittlungen eingestellt wurden.

Korruption bereits bei Kandidatur strafbar

Sofort strafbar werden Kandidaten, die einen Vorteil, also im Normalfall Geld, annehmen und dafür ein pflichtwidriges Amtsgeschäft versprechen. Wenn ein Kandidat einen illegalen Vorteil fordert oder sich versprechen lässt, ist das künftig strafbar, sobald er das Amt antritt, unabhängig davon, ob das einschlägige Amtsgeschäft tatsächlich durchgeführt wird. Die Justizministerin sprach in dem Zusammenhang von „Vorab-Korruption“.

Diese Regelung umfasse alle Personen, die sich in einem Wahlkampf befinden – und alle anderen Amtsträger, die sich einem Bewerbungs- oder Auswahlverfahren stellen müssen, also auch Sektionsleiterinnen und Sektionsleiter. In der Unterlage ist auch von Generalsekretären die Rede, diese müssen sich aber bisher keinem Auswahlverfahren stellen. Edtstadler stellte gleichzeitig klar, dass Vorzugsstimmenwahlkämpfe weiter möglich seien. Auch Kandidaten, die innovative Projekte ankündigten, hätten nichts zu befürchten.

Edtstadler: „Strengste Antikorruptionsgesetz“

Kanzleramtsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) hat sich am Donnerstag überzeugt gezeigt, dass Österreich mit dem Entwurf das „strengste Antikorruptionsgesetz der Welt“ haben wird.

Strafen sollen erhöht werden

Zudem sind höhere Strafen bei Korruptionsdelikten vorgesehen. Bei Bestechung/Bestechlichkeit ab einer Summe von 300.000 Euro soll die Höchststrafe 15 Jahre Freiheitsstrafe betragen. Künftig soll auch gelten: Bei einer rechtskräftigen Verurteilung wegen eines Korruptionsdelikts reicht eine rechtskräftige Verurteilung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von über sechs Monaten, um das Amt zu verlieren. Formal verliert man die Wählbarkeit.

Im Verbandsverantwortlichkeitsgesetz werden die Höchstbeträge der Strafrahmen für die Tagsätze von 10.000 Euro auf 30.000 Euro verdreifacht. Damit würde man einer Forderung der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) nachkommen – „auch Unternehmen dürfen bei Korruptionsdelikten nicht ungestraft davonkommen“, so die Regierung.

Vereine werden ebenfalls strengeren Regeln unterzogen: Fälle, in denen das Wohlwollen von Politikern erkauft werden soll, aber das Geld nicht direkt an sie geht, sondern an einen gemeinnützigen Verein, waren bisher nur strafbar, wenn der Politiker selbst in diesem Verein tonangebend ist. Nunmehr wird dieser Passus auf nahe Angehörige ausgeweitet, so sie „bestimmenden Einfluss“ ausüben. Damit wird Umgehungskonstruktionen, wo etwa Frau oder Mann des Amtsträgers (formal) im Verein eine führende Rolle spielt, der Kampf angesagt.