NGO: Österreich führt bei Notfallzulassungen von Neonics

Der Einsatz von drei Neonicotinoiden auf Äckern oder zur Saatgutbehandlung ist in der EU seit 2018 verboten, Grund war die Gefährlichkeit der Pflanzenschutzmittel für Bienen und andere Insekten.

Durch Notfallzulassungen konnten die Mittel aber weiter verwendet werden. Österreich sei laut aktueller Studie der NGO PAN Europe EU-Meister bei dieser Praxis, berichtet Global 2000 in einer Aussendung – und hofft, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) dem in der kommenden Woche eine Ende setzen wird.

Die Notfallsituationen, aufgrund derer das Verbot von Imidacloprid, Thiamethoxam und Clothianidin umgangen werden kann, sind durch die EU-Pestizidverordnung geregelt. Der PAN-Bericht „Banned pesticides still in use in the EU“ untersuchte, wie oft diese Möglichkeit in der Praxis von den einzelnen EU-Staaten genutzt wird.

Laut dem Ergebnis ist Österreich mit 20 derartigen Notfallzulassungen zwischen 2019 und 2020 negativer Spitzenreiter vor Finnland mit 18 und Dänemark mit 17 Notfallzulassungen.

Staaten wie die Niederlande (5), Frankreich (4), Slowenien (3) und Schweden (1) waren hier deutlich zurückhaltender, während Bulgarien, Malta und Luxemburg im Vergleichszeitraum ganz auf Notfallzulassungen verzichteten, berichtete Global 2000.

Proben bei Zuckerrübenanbau

Die österreichische Umweltschutzorganisation hat für den heute publizierten Bericht die Ergebnisse von Bodenproben aus heimischen Zuckerrübenanbaugebieten in Niederösterreich auf die wegen „inakzeptabler Risiken für die Umwelt und die menschliche Gesundheit“ verbotenen Wirkstoffe untersuchen lassen und die besagten Neonicotinoide nachgewiesen.

Untersucht wurden dafür zwei Erdproben aus einem Zuckerrübenanbaugebiet im Marchfeld, eine Schlammprobe aus einem Abwasserauffangbecken der Agrana-Zuckerfabrik Tulln, eine Stichprobe aus einer großflächigen Ablagerung von Schlamm auf einer Ackerfläche, bei der es sich laut Global 2000 mutmaßlich um Abfälle aus der Rübenverarbeitung in der Zuckerfabrik Tulln handelt.