Krisensicherheitsgesetz geht in Begutachtung

Das Krisensicherheitsgesetz geht heute in Begutachtung. Das teilte das Innenministerium der APA mit. Nach rund einem Jahr Arbeit daran hatte die Koalition im vergangenen November einen Entwurf dafür vorgelegt. Diesem hatte die Opposition aber ihre Zustimmung verweigert und heftige Kritik daran geübt.

Die Regierung braucht für das Gesetz eine Zweidrittelmehrheit, also die Zustimmung von SPÖ oder FPÖ. Entgegen ersten Informationen gibt es weiter keine Einigung mit der Opposition. „Da müsste sich noch sehr viel (am Entwurf, Anm.) ändern“, sagte Sicherheitssprecher Reinhold Einwallner gegenüber ORF.at. Auch aus dem FPÖ-Parlamentsklub hieß es zur APA, dass es bisher keine Einigung gibt.

„Von einer Einigung kann keine Rede sein“, sagte auch NEOS-Verteidigungssprecher Douglas Hoyos. „Die Regierung ist bisher auf keines unserer Bedenken eingegangen.“ Von uns NEOS werde es daher keine Zustimmung geben, „wenn der Gesetzesentwurf nicht noch massiv verbessert wird“.

Erkenntnisse aus Ukraine-Krieg und Pandemie eingearbeitet

Eingearbeitet in den Entwurf wurden auch Erkenntnisse aus der Pandemie und aus dem Ukraine-Krieg. Kernpunkte sind der Bau eines Lagezentrums unter dem Innenministerium, eine effiziente Koordination unter den betroffenen Akteuren (Bundes- und Landesbehörden, Einsatzorganisationen etc.) und die Schaffung rechtlicher Rahmenbedingungen für das staatliche Krisen- und Katastrophenschutzmanagement.

Rechtliche Klarstellungen sollen die Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure auf Bundesebene verbessern. So wird erstmals eine einheitliche Definition des Krisenfalls und der damit verbundenen Gremien und Prozesse erarbeitet. Es wird zudem ein Regierungsberater samt Beratungsgremium zur strategischen Beratung der Bundesregierung im Bundeskanzleramt eingerichtet.