Finder dürfen Gegenstände künftig rascher behalten

Eine Novelle des Fundrechts, die am Mittwoch im Ministerrat eingebracht wird, soll die Frist für den Eigentumserwerb durch Finder und Finderinnen von Gegenständen, deren „gemeiner Wert“ 100 Euro nicht übersteigt, von bisher einem Jahr auf sechs Monate herabsetzen. Durch die Verkürzung sollen unter anderem Lagerflächen reduziert werden, so Justizministerin Alma Zadic (Grüne).

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